
Der hr lässt prüfen, ob jüdische Grundstücke in Frankfurt 1952 zu niedrig entschädigt wurden. Eine wissenschaftliche Studie soll bis 2029 Klarheit bringen.
Frankfurt bekennt sich zu seiner jüdischen Geschichte – das haben wir zuletzt deutlich gespürt, als der Römer zu Rosch ha-Shana in festlichem Licht erstrahlte. In unserem früheren Beitrag zum jüdischen Neujahrsfest haben wir berichtet, wie wichtig Sichtbarkeit und Gleichberechtigung jüdischen Lebens in der Stadt sind. Jetzt bringt eine neue Entwicklung das Thema zurück auf die Tagesordnung – und diesmal geht es um eine bislang ungeklärte Geschichte aus der Nachkriegszeit.
Der Hessische Rundfunk (hr) steht unter Druck: Das Nachrichtenmagazin „Der Spiegel“ berichtet, dass bei einer Entschädigungszahlung im Jahr 1952 möglicherweise nicht alle Grundstücke korrekt berücksichtigt wurden. Konkret geht es um Liegenschaften an der Eschersheimer Landstraße im Frankfurter Westend-Süd – Immobilien, die während der NS-Zeit dem jüdischen Orden B’nai B’rith entzogen wurden und die der hr in seiner Anfangszeit für den Sendebetrieb nutzte.
Auf dem Gelände befand sich vor der NS-Zeit ein Versammlungshaus mehrerer jüdischer Logen des Ordens. Die Logen wurden während des Nationalsozialismus verboten, ihre Immobilien enteignet. Nach Kriegsende nutzte der 1949 gegründete Hessische Rundfunk das Grundstück – und 1952 einigte sich der hr mit der Jewish Restitution Successor Organization (JRSO) auf eine Entschädigung von 160.000 D-Mark.
Laut „Spiegel“, der sich auf Dokumente von B’nai B’rith beruft, wurde bei dieser Entschädigung nur eine kleinere von zwei Flächen berücksichtigt. Eine Fläche von rund 2.000 Quadratmetern soll demnach nicht in die Berechnung eingeflossen sein. Der hr widerspricht dem Verdacht, dies sei bewusst geschehen, um die Entschädigungssumme zu drücken. Diese Darstellung sei nach heutigem Kenntnisstand falsch und werde durch die bislang bekannten historischen Dokumente nicht bestätigt, so der Sender in einer Stellungnahme.
Ob die damalige Bewertung der Grundstücke dennoch nicht angemessen war, ist Gegenstand weiterer Untersuchungen – und das ist neu.
Besonders brisant: Ende August 2026 erhielt der hr erstmals Kenntnis von einem Gutachten des Architekten Hans Hübner aus dem Jahr 1951. Das Dokument enthält nach Angaben des Senders neue Informationen zu den damaligen Vorgängen – es befand sich weder im Archiv des hr noch war es zuvor im Austausch mit B’nai B’rith thematisiert worden. Was genau darin steht und welche Bedeutung es für die Bewertung der Entschädigung von 1952 hat, ist bislang offen.
Der hr war nicht untätig: Bereits im Frühjahr 2025 hatte der Sender eine externe Kanzlei mit der Untersuchung des Sachverhalts beauftragt – juristisch wie historisch. Hinweise auf eine nicht ordnungsgemäße Restitution hätten sich dabei nicht bestätigt, heißt es. Erstmals waren gegenüber dem hr nach dessen Angaben im Juli 2024 Zweifel geäußert worden, ob die damalige Grundstücksbewertung angemessen gewesen sein könnte. Seitdem steht der Sender mit B’nai B’rith im Austausch.
Im Juni 2026 beauftragte der hr zusätzlich – mit Unterstützung des Rundfunkrats – das Leibniz-Institut für Medienforschung/Hans-Bredow-Institut mit einer unabhängigen wissenschaftlichen Studie. Sie soll die gesamte Gründungsphase des Senders untersuchen und auch die damaligen Eigentumsverhältnisse beleuchten. Die Veröffentlichung ist für 2029 geplant.
Sollte die Studie ergeben, dass die Grundstücke 1952 nicht korrekt bewertet wurden, will der hr den Sachverhalt auf dieser Grundlage neu bewerten.
Diese Entwicklung zeigt: Die Aufarbeitung der NS-Geschichte ist kein abgeschlossenes Kapitel – auch nicht für Institutionen wie den Hessischen Rundfunk. Gleichzeitig bleibt Frankfurt eine Stadt, die jüdisches Leben aktiv sichtbar macht und feiert. Beides gehört zusammen: das ehrliche Hinschauen auf die Vergangenheit und das klare Bekenntnis zur Gegenwart jüdischer Gemeinschaft in unserer Stadt.


Das MAK Frankfurt zeigt mit „On Display



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