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Acht Jahre oder Bewährung? Plädoyers im E-Scooter-Prozess in Frankfurt

Im E-Scooter-Prozess in Frankfurt fordert die Staatsanwaltschaft acht Jahre Haft für Mohammad S. Das Urteil fällt am Mittwoch.

Redaktion
·
9. September 2026
Bild ist mit Hilfe von KI generiert
Zuletzt aktualisiert: vor 54 Minuten

Ein Unfall, zwei Tote – jetzt fällt das Urteil

Frankfurt hält den Atem an: Im Prozess um den tödlichen E-Scooter-Unfall auf der Mainzer Landstraße sind am Dienstag die Plädoyers gehalten worden. Die Staatsanwaltschaft fordert acht Jahre Haft für den 24-jährigen Mohammad S. – die Verteidigung hingegen plädiert auf eine Strafe, die zur Bewährung ausgesetzt werden kann, also maximal zwei Jahre. Das Urteil soll am kommenden Mittwochmorgen durch die 1. Große Strafkammer des Landgerichts Frankfurt fallen.

Was in der Nacht des 5. Juli 2025 passierte

Am späten Abend des 5. Juli 2025 fuhr Mohammad S. mit überhöhter Geschwindigkeit – 75 km/h statt erlaubter 50 – auf der Mainzer Landstraße im Frankfurter Stadtteil Gallus. Dabei erfasste er drei E-Scooter-Fahrer, die gerade auf dem Rückweg vom Kendrick-Lamar-Konzert im Waldstadion unterwegs waren. Die 23-jährigen Zwillingsbrüder Duy Quang und Quang Minh N., die sich einen Scooter teilten, starben. Der 27-jährige Trung Hieu H. überlebte schwer verletzt – er lag im Koma, verlor einen Unterschenkel und kämpft seitdem mit Epilepsie, Phantomschmerzen und muss sich womöglich einer Lebertransplantation unterziehen. Seinem Beruf als Krankenpfleger kann er nicht mehr nachgehen.

Die Gretchenfrage: Versuchter Mord durch Unterlassen?

Der entscheidende Knackpunkt im Prozess ist der Vorwurf des versuchten Mordes durch Unterlassen. Die Staatsanwaltschaft sieht den Tod der Zwillinge als fahrlässige Tötung – beim zweiten Unfall mit H. hingegen wertet sie das Verhalten von S. als versuchten Mord, weil er flüchtete, ohne Hilfe zu rufen, und so H.s Tod billigend in Kauf genommen habe. Das Mordmerkmal: die Verdeckung einer anderen Straftat. Die Verteidigung sieht in der gesamten Tat lediglich eine fahrlässige Körperverletzung.

Einig sind sich beide Seiten immerhin darin, dass S. sich des gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr und der Unfallflucht schuldig gemacht hat. Nach dem Unfall hatte S. das beschädigte Auto in der Straße Am Römerhof abgestellt und sich zunächst vom Unfallort entfernt. Erst rund zwei Stunden später tauchte er wieder auf – nachdem sein Vater ihn telefonisch dazu aufgefordert hatte.

Lachgas: Weniger relevant als zunächst gedacht

Zu Prozessbeginn war der Lachgaskonsum von S. und seinen Begleitern am Mainufer noch ein großes Thema. Doch der toxikologische Gutachter bestätigte: Ein Lachgasrausch hält nur Sekunden bis maximal wenige Minuten an. Für einen Konsum während der Fahrt gibt es keinerlei Beweise. Dennoch hatten die Insassen des Unfallautos die Lachgaskartuschen sowie das hintere Nummernschild vorsorglich entsorgt, bevor sie das Fahrzeug abstellten.

Überlebendes Opfer erscheint nicht vor Gericht

Ein besonderes Kapitel des letzten Verhandlungstags: Das Gericht wollte Trung Hieu H. noch als Zeugen hören. Extra wurde ein Dolmetscher aus dem Umland nach Frankfurt geholt – doch H. erschien nicht und war auch telefonisch nicht mehr erreichbar. Die Plädoyers begannen daher ohne Aussage des einzigen überlebenden Opfers und endeten erst am sehr späten Nachmittag. S.s Verteidigung hatte zuvor TikTok-Videos von H. gezeigt, die ihn mit Prothese und scheinbar positiver Lebenseinstellung zeigen. Die Staatsanwaltschaft konterte, soziale Medien zeigten stets nur „wenige Sekunden eines 24-Stunden-Tages“.

Ein Urteil – und ein größerer Kontext

Der Fall wirft einmal mehr ein Schlaglicht auf die Folgen von Drogenkonsum im Straßenverkehr und den Umgang der Gesellschaft damit. In einem früheren Beitrag haben wir über die Integrative Drogenhilfe Frankfurt (IDH) berichtet, die seit 40 Jahren auf akzeptanzorientierte Hilfe statt auf reine Repression setzt – und genau diese Balance zwischen Prävention und Strafverfolgung steht auch im Mittelpunkt des aktuellen Prozesses. Wenn am kommenden Mittwoch das Urteil gesprochen wird, geht es nicht nur um Mohammad S. – es geht auch um die Frage, wie Frankfurt und die Justiz auf Rausch, Verantwortung und Tragödie im Straßenverkehr reagieren.

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