
Ab Schuljahr 2026/2027 gilt der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Erstklässler. Was Eltern jetzt tun müssen und wie es in Hessen aussieht.
Das neue Schuljahr startet und mit ihm kommt ein echter Meilenstein für Familien: Ab dem Schuljahr 2026/2027 haben Eltern von Grundschulkindern einen einklagbaren Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung. Was das konkret bedeutet, was ihr tun müsst und wo noch Kritik laut wird – wir haben die wichtigsten Infos für euch zusammengefasst!
Klingt erst mal nach trockenem Paragrafenkram, ist aber richtig wichtig für euren Alltag: Eltern von Grundschulkindern haben ab sofort Anspruch auf acht Stunden Bildung und Betreuung am Tag – von Montag bis Freitag. Der Unterricht zählt dabei mit rein. Die Betreuung kann entweder direkt in der Schule oder in einem Hort in der Nähe stattfinden. Das Beste: Der Anspruch gilt auch in den Ferien – mit maximal vier Wochen Pause im Jahr.
Das Gesetz wurde bereits 2021 von der damaligen großen Koalition aus CDU und SPD beschlossen. Ziel ist eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Besonders Mütter sollen so leichter berufstätig sein oder ihre Arbeitszeiten ausweiten können. Außerdem sollen Kinder aus wirtschaftlich und sozial schwachen Familien bessere Startchancen bekommen – Stichwort Bildungsgerechtigkeit.
Erstmal nicht für alle auf einmal: Zum Start des Schuljahres 2026/2027 gilt der Rechtsanspruch zunächst nur für Kinder der ersten Klasse. Die Klassen 2 bis 4 folgen dann schrittweise in den nächsten Schuljahren. Also Geduld – alle Grundschulkinder sollen am Ende profitieren.
Damit euer Kind einen Betreuungsplatz bekommt, müsst ihr aktiv werden: Den Betreuungsbedarf müsst ihr beim zuständigen Träger der Jugendhilfe an eurem Wohnort anmelden. Wichtig: Die Fristen sind je nach Schulträgerbezirk unterschiedlich. Im Zweifel einfach bei der Grundschule eures Kindes nachfragen – die können weiterhelfen!
Hier gehen die Meinungen auseinander. Der Hessische Städtetag und das Kultusministerium versichern, dass ausreichend Betreuungsplätze vorhanden sind – ausgehend von einem Bedarf von 80 Prozent der Erstklässler. Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) Hessen sieht das anders und spricht von rund 16.000 fehlenden Plätzen.
Auch die Grünen im Landtag sind skeptisch: Eine Auswertung einer Großen Anfrage an das Kultusministerium habe ergeben, dass nur in acht von 32 Schulträgerbezirken die 80-Prozent-Marke tatsächlich erreicht wird. Dazu gehören Hersfeld-Rotenburg, Kelsterbach, Kassel, Marburg, Rheingau-Taunus, Rüsselsheim und Werra-Meißner. Andere Bezirke liegen teils deutlich darunter. Allerdings bezogen sich diese Zahlen auf alle Grundschulklassen – für Erstklässler könnte die Situation günstiger aussehen.
Nicht alle sind restlos begeistert. Die Kommunen, die für die Finanzierung zuständig sind, fühlen sich durch die Kosten überlastet und fordern mehr Geld von den Bundesländern. In Hessen will das Land den Betriebskostenzuschuss des Bundes mit anderen Leistungen an die Kommunen verrechnen – also nichts extra drauflegen.
Außerdem befürchten Kritiker, dass die Qualität der Nachmittagsbetreuung stark davon abhängt, wie gut die jeweilige Kommune aufgestellt ist. In manchen Orten könnten Eltern Beiträge zahlen müssen, in anderen nicht. Und es gibt die Sorge, dass Betreuungsplätze für Erstklässler auf Kosten älterer Jahrgänge umgeschichtet werden könnten.
Der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung ist ein wichtiger Schritt für Familien im Main-Gebiet und ganz Deutschland. Ob die Umsetzung wirklich reibungslos klappt, bleibt abzuwarten. Klar ist: Wenn ihr einen Platz für euer Erstklässler-Kind braucht, jetzt aktiv werden und beim Träger der Jugendhilfe anmelden – am besten sofort! Jetzt reinhören und auf dem Laufenden bleiben – Radio Frankfurt hält euch mit allen wichtigen News aus der Region versorgt.






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