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Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung: Das ändert sich jetzt für Familien

Ab 1. August 2026 gilt der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Erstklässler – doch viele Kommunen sind noch nicht vorbereitet. Was das für Eltern bedeutet.

Redaktion
·
31. Juli 2026
Bild ist mit Hilfe von KI generiert
Zuletzt aktualisiert: vor 5 Minuten

Großes Versprechen, holpriger Start

Gute Neuigkeiten für Eltern von Erstklässlern: Ab dem 1. August 2026 gilt in Deutschland erstmals ein Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Kinder der ersten Klasse. Das bedeutet: Ihr könnt als Eltern rechtlich verbindlich einfordern, dass euer Kind ganztägig betreut wird – entweder in einer Ganztagsschule oder in einer Einrichtung wie einem Hort. Der Bundestag hatte das zugrunde liegende Ganztagsförderungsgesetz bereits 2021 verabschiedet. Fünf Jahre später tritt es nun endlich in seiner ersten Stufe in Kraft.

Bundesfamilienministerin Karin Prien (CDU) bezeichnete das Inkrafttreten als „Meilenstein“ für die Bildungsgerechtigkeit und eine Investition in die Zukunft. Doch zwischen gesetzlichem Versprechen und gelebter Realität klafft noch eine ordentliche Lücke – das müsst ihr wissen!

Was der neue Anspruch konkret bedeutet

Der neue Rechtsanspruch verpflichtet Kommunen dazu, Kindern im Grundschulalter an fünf Werktagen eine Betreuung von bis zu acht Stunden täglich anzubieten. Wichtig: Eine Teilnahmepflicht gibt es nicht. Ihr entscheidet selbst, ob ihr das Angebot für euer Kind nutzen wollt.

Der Anspruch gilt zunächst nur für Erstklässler und wird dann schrittweise ausgeweitet:

  • Schuljahr 2027/28: Zweitklässler werden einbezogen
  • Schuljahr 2028/29: Drittklässler kommen dazu
  • Schuljahr 2029/30: Alle Kinder der Klassen 1 bis 4 haben Anspruch

Rechtlich verankert ist der Anspruch im Achten Sozialgesetzbuch (SGB VIII) als Leistung der Kinder- und Jugendhilfe. Euer erster Ansprechpartner, wenn ihr den Platz einfordern wollt, ist das örtliche Jugendamt.

Die Realität: Es fehlen Plätze und Personal

So schön das klingt – die Lage in vielen Kommunen ist noch weit vom Ideal entfernt. Nach Angaben des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) fehlten zum Start im August bundesweit rund 166.000 Betreuungsplätze, um den aktuellen Bedarf überhaupt zu decken. Und laut nationalem Bildungsbericht können derzeit gerade mal sieben Prozent der Kommunen den Rechtsanspruch vollständig erfüllen – das sagte DGB-Vizechefin Elke Hannack.

Besonders angespannt ist die Lage in westdeutschen Bundesländern. Wido Geis-Thöne vom Institut der deutschen Wirtschaft (IW) erwartet, dass Schulen dort vielfach auf Übergangslösungen zurückgreifen werden – etwa durch größere Betreuungsgruppen oder die Umverteilung vorhandener Kapazitäten. Als Vorbild gilt Hamburg, wo an öffentlichen Grundschulen bereits heute für jedes Kind ein Ganztagsplatz bereitsteht. In Ostdeutschland ist die Versorgungslage ebenfalls deutlich besser als in vielen westlichen Bundesländern.

In Nordrhein-Westfalen besteht laut Verdi-Vizechefin Christine Behle sogar die Gefahr, dass ältere Grundschulkinder bestehende Betreuungsplätze räumen müssten, um den neuen Rechtsanspruch der Erstklässler zu erfüllen. Behle wirft den Ländern vor, zu spät gehandelt zu haben: An vielen Orten fehlten nach wie vor geeignete Räume, ausreichend qualifiziertes Personal und eine gesicherte Finanzierungsgrundlage.

Nicht nur Plätze zählen – die Qualität muss stimmen

Neben der schieren Anzahl an Plätzen steht auch die Qualität der Betreuung im Fokus. Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) begrüßt zwar das Inkrafttreten des Gesetzes, macht aber klar: Ein rechtlicher Anspruch allein ist noch kein Qualitätsversprechen. GEW-Vize Doreen Siebernik bringt es auf den Punkt: „Kinder dürfen im Ganztag nicht lediglich untergebracht und Beschäftigte nicht dauerhaft überlastet werden. Ganztag muss ein inklusiver und kindgerechter Lern- und Lebensort sein.“

Auch der Deutsche Caritasverband fordert einen angemessenen Fachkraft-Kind-Schlüssel, qualifiziertes und multiprofessionelles Personal sowie eine enge Zusammenarbeit zwischen Schulen und der Jugendhilfe.

Milliarden vom Bund für den Ausbau

Die Bundesregierung stellt für den Ausbau der Ganztagsinfrastruktur erhebliche Mittel bereit. Bis 2029 stehen Finanzhilfen in Höhe von 3,5 Milliarden Euro zur Verfügung – für Neubauten, Umbauten, energetische Sanierungen und die Ausstattung von Einrichtungen. Zusätzlich steigt der Bundesanteil an den Betriebskosten ab 2026 schrittweise von 135 Millionen Euro jährlich auf bis zu 1,3 Milliarden Euro pro Jahr ab 2030.

Laut Bundesfamilienministerium sind bereits heute 74 Prozent der Grundschulen als Ganztagsschulen eingestuft. 1,9 Millionen Grundschulkinder werden bereits ganztägig betreut – das entspricht einer Inanspruchnahme von 57 Prozent. Ministerin Prien betont, dass vor allem Kinder aus einkommensschwachen Familien durch den Ganztag Zugang zu Förderangeboten erhalten, die ihnen sonst nicht offenstünden.

Was bedeutet das für euch?

Der 1. August 2026 ist ein wichtiger Schritt – aber noch lange nicht das Ende des Weges. Ob der Rechtsanspruch tatsächlich flächendeckend eingelöst werden kann, wird sich in den kommenden Monaten zeigen. Eltern von Erstklässlern sollten sich direkt an ihr örtliches Jugendamt wenden, wenn sie Betreuung einfordern möchten. Und alle anderen Familien: Behaltet die schrittweise Ausweitung auf die Klassenstufen 2 bis 4 im Blick – denn der Anspruch gilt bald auch für euch!

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