
Das Frankfurter Landgericht verurteilt einen 37-Jährigen wegen Mordes zu lebenslanger Haft. Er hatte den neuen Freund seiner Frau mit 75 Messerstichen getötet.
Frankfurt Bonames, 2. Juli: Ein Mann greift zum Küchenmesser und sticht 75 Mal auf den neuen Freund seiner Ehefrau ein. Jetzt hat das Frankfurter Landgericht gesprochen – und das Urteil ist eindeutig: lebenslange Haft. Der 37-Jährige wurde wegen heimtückischen Mordes verurteilt. Dazu kommt eine Verurteilung wegen gefährlicher Körperverletzung an seiner Ehefrau, die er bei dem Angriff ebenfalls attackierte.
Die Brutalität der Tat ließ im Gerichtssaal niemanden kalt. Die vorsitzende Richterin sprach von „Übertötung“ – ein Begriff, der die maßlose Gewalt des Angriffs beschreibt. 75 Messerstiche auf ein Opfer, das keine Chance hatte. Laut Gericht handelte der Mann aus niedrigen Beweggründen: Er habe schlicht nicht akzeptieren können, dass sich seine Frau von ihm getrennt und einem anderen Mann zugewandt hatte.
Staatsanwaltschaft und Landgericht waren sich einig: Es handelt sich um einen heimtückischen Mord. Der Angeklagte hatte dem Paar aufgelauert – stach zuerst auf seine Frau ein, ließ dann von ihr ab und richtete seine volle Aggression gegen den neuen Freund.
Besonders erschreckend: In den Monaten vor der Tat hatte der Mann seine Frau geschlagen und mit Drohungen in Todesangst versetzt. Wegen dieser häuslichen Gewalt musste er eine elektronische Fußfessel tragen, die seinen Aufenthaltsort rund um die Uhr überwachte. Seine Frau besaß außerdem einen Tracker, der sie warnte, sobald er sich näherte.
Ende Juni 2025 wurde ihm die Fußfessel abgenommen. Nur wenige Tage später, am 2. Juli, nahm der 37-Jährige aus seiner Wohnung in Friedberg im Wetteraukreis ein Küchenmesser, fuhr zu seiner Frau und startete den tödlichen Angriff auf das Paar.
Die Verteidigung hatte auf Totschlag plädiert und argumentiert, ihr Mandant sei in einer psychischen Ausnahmesituation gewesen – die Tat habe nichts mit Besitzdenken zu tun gehabt. Das Gericht folgte dieser Einschätzung nicht. Das Urteil: lebenslange Haft – und das für einen Mann, der glaubte, über das Leben eines anderen bestimmen zu können.
Das Urteil ist zum aktuellen Zeitpunkt noch nicht rechtskräftig.






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