
Mord-Anklage nach Raser-Unfall in Offenbach: Edin D. raste mit 145 km/h über die B43 und tötete drei Menschen. Jetzt steht er vor dem Landgericht Darmstadt.
Es war einer der schlimmsten Unfälle der Region in den letzten Jahren: Auf der B43 in Offenbach raste ein 32-jähriger Golffahrer mit 145 Kilometern pro Stunde durch ein Gebiet, in dem Tempo 50 gilt. Fast das Dreifache der erlaubten Geschwindigkeit. Das Ergebnis: zwei Frauen und ein neunjähriges Mädchen starben. Und jetzt, Monate später, beginnt vor dem Landgericht Darmstadt der Prozess – nicht wegen fahrlässiger Tötung, sondern wegen Mordes.
Edin D. sitzt vor der Schwurgerichtskammer. Die Anklage des Offenbacher Staatsanwalts Philip Ries ist klar: Das Verhalten des Angeklagten sei heimtückisch gewesen, er habe ein gemeingefährliches Mittel eingesetzt – nämlich seinen schwarzen VW Golf – und ein verbotenes Kraftfahrzeugrennen geführt. Die Fahrerlaubnis wurde bereits entzogen.
Die drei Opfer waren nicht miteinander verwandt. Die 66-jährige Fahrerin eines Audi A1, ihre 88-jährige Beifahrerin und ein neunjähriges Mädchen auf der Rückbank waren gemeinsam auf dem Weg zum Kirchenchor in Richtung Innenstadt – das Nachbarmädchen hatte die beiden Frauen eingeladen. Sie kamen nicht an.
Ein Audi A8 war im Schritttempo aus einer Hofeinfahrt auf die B43 eingebogen und wollte auf die Gegenfahrbahn einscheren. Er unterschätzte die Geschwindigkeit des heranrasenden Golfs und blieb auf der Fahrbahn stehen. Edin D. zog nach links, rammte den Audi A1 der drei Frauen frontal. Das Fahrzeug schleuderte mehrmals um die eigene Achse und knallte schließlich in einen geparkten Nissan. Die 66-jährige Fahrerin starb noch an der Unfallstelle. Die 88-Jährige und das Mädchen erlagen einen bzw. zwei Tage später ihren schwersten Verletzungen. Edin D. selbst kam mit Prellungen und Brüchen davon – keine seiner Verletzungen war lebensbedrohlich.
Eine Überwachungskamera auf der südlichen Straßenseite zeichnete den Unfall auf. Sachverständiger Markus Pick zeigte vor Gericht diese und weitere Aufnahmen privater Kameras, die Teile der B43 abdecken. Man sieht, wie der Golf beim Aufprall regelrecht abhebt. Die Energie des Aufpralls ließ den drei Frauen keine Überlebenschance.
In der ersten öffentlichen Wahrnehmung galt Edin D. zunächst selbst als Opfer: Der A8-Fahrer war von der Unfallstelle geflüchtet, gegen ihn läuft ein separates Verfahren vor dem Amtsgericht Offenbach wegen Fahrerflucht. Doch einen Monat nach dem Unfall drehte sich das Bild. Rekonstruktionen von Trümmerfeld, Bremsspuren und Fahrzeugdaten bewiesen, dass D. keineswegs mit erlaubter Geschwindigkeit unterwegs gewesen war. Am 23. Dezember wurde er wegen des Verdachts des dreifachen Mordes, des verbotenen Kraftfahrzeugrennens sowie des gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr festgenommen und sitzt seitdem in Untersuchungshaft.
Das ist die entscheidende rechtliche Frage in diesem Prozess. Der Schlüssel liegt im sogenannten bedingten Vorsatz: Wer mit einer derart extremen Geschwindigkeit im Stadtverkehr unterwegs ist, nimmt laut Staatsanwaltschaft den Tod anderer Menschen billigend in Kauf – auch wenn er ihn nicht direkt beabsichtigt. Dieses Konzept wurde bereits 2016 in einem Berliner Fall präzedenzgebend angewendet, als zwei Männer mit bis zu 170 km/h über rote Ampeln auf dem Kurfürstendamm rasten und einen Rentner töteten. Das Landgericht Berlin verurteilte sie wegen Mordes – der BGH bestätigte dieses Urteil nach mehreren Revisionen 2020 final. Als Mordmerkmal galt die Verwendung des Autos als gemeingefährliches Mittel.
Genau dieses Urteil dürfte auch in Offenbach eine Rolle spielen. Dutzende Zeugen, drei Gutachter und sechs Nebenkläger sind am Prozess beteiligt. Angesetzt sind mindestens vier Verhandlungstage bis Anfang September – danach soll an jedem folgenden Mittwoch weiter verhandelt werden. Edin D. selbst verweigerte am ersten Sitzungstag jegliche Aussage.
Dass die Justiz in der Region auch bei anderen Taten mit voller Härte vorgeht, zeigt ein früherer Beitrag von uns: Das Frankfurter Landgericht verurteilte einen 37-Jährigen wegen Mordes zu lebenslanger Haft – er hatte den neuen Partner seiner Ex-Frau mit 75 Messerstichen getötet. Das Gericht wertete die Tat als heimtückischen Mord. Auch in diesem Fall zog das Gericht die Höchststrafe durch. Die Botschaft ist klar: Wer in der Region andere Menschen vorsätzlich tötet oder ihren Tod billigend in Kauf nimmt, dem droht lebenslange Freiheitsstrafe.
Wie das Verfahren gegen Edin D. ausgeht, bleibt abzuwarten. Eines ist sicher: Dieser Prozess wird weit über Offenbach hinaus für Aufmerksamkeit sorgen.


Das MAK Frankfurt zeigt mit „On Display



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