
Seit 1. August 2026 gilt der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Erstklässler – doch nur 7 % der Kommunen sind bereit. Was das für Eltern bedeutet.
Der Tag ist da – und für Millionen Familien in Deutschland ist er ein echter Gamechanger: Seit dem 1. August 2026 können Eltern von Erstklässlern rechtlich verbindlich einfordern, dass ihr Kind ganztägig betreut wird. Das Ganztagsförderungsgesetz, das der Bundestag bereits 2021 verabschiedet hatte, tritt nun endlich in seiner ersten Stufe in Kraft. In einem früheren Beitrag haben wir euch schon erklärt, was das Gesetz grundsätzlich bedeutet – jetzt schauen wir genauer hin, was wirklich passiert: denn zwischen gesetzlichem Versprechen und Schulalltag liegen aktuell noch Welten.
Der Anspruch verpflichtet die Kommunen, Kindern im Grundschulalter an fünf Werktagen eine Betreuung von bis zu acht Stunden täglich anzubieten – entweder in einer Ganztagsschule oder in einer Kindertageseinrichtung wie einem Hort. Wichtig: Eine Pflicht zur Teilnahme gibt es nicht! Ihr als Eltern entscheidet selbst, ob ihr das Angebot nutzen wollt.
Und wie geht es weiter? Der neue Anspruch wird schrittweise ausgebaut:
Zuständig für die Umsetzung sind die Bundesländer und Kommunen. Rechtlich verankert ist der Anspruch im Achten Sozialgesetzbuch (SGB VIII). Euer erster Anlaufpunkt: das örtliche Jugendamt.
Hier kommt der Teil, der aufhorchen lässt. Laut dem Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) fehlten bundesweit zum Start rund 166.000 Betreuungsplätze. Noch deutlicher: DGB-Vizechefin Elke Hannack verweist darauf, dass laut nationalem Bildungsbericht gerade mal sieben Prozent der Kommunen den Rechtsanspruch vollständig erfüllen können. Das ist – gelinde gesagt – ernüchternd.
Besonders angespannt ist die Lage in westdeutschen Bundesländern. Wirtschaftsforscher Wido Geis-Thöne vom Institut der deutschen Wirtschaft (IW) erwartet, dass Schulen dort vielfach auf Übergangslösungen zurückgreifen – etwa durch größere Betreuungsgruppen oder die Umverteilung vorhandener Kapazitäten. Als Positivbeispiel gilt Hamburg, wo an öffentlichen Grundschulen bereits heute für jedes Kind ein Ganztagsplatz bereitsteht. Auch in Ostdeutschland ist die Versorgungslage deutlich besser als in vielen westlichen Bundesländern.
Genug Plätze ist eine Sache – aber was ist mit der Qualität? Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) begrüßt zwar das Inkrafttreten, mahnt aber klar an: „Kinder dürfen im Ganztag nicht lediglich untergebracht und Beschäftigte nicht dauerhaft überlastet werden. Ganztag muss ein inklusiver und kindgerechter Lern- und Lebensort sein“, so GEW-Vizechefin Doreen Siebernik.
Auch der Deutsche Caritasverband fordert einen angemessenen Fachkraft-Kind-Schlüssel, qualifiziertes und multiprofessionelles Personal sowie eine enge Verzahnung von Schulen und Jugendhilfe. Verdi-Vizechefin Christine Behle kritisiert, dass viele Länder zu spät gehandelt haben: Geeignete Räume, ausreichend qualifiziertes Personal und eine gesicherte Finanzierungsgrundlage fehlten vielerorts nach wie vor. In Nordrhein-Westfalen besteht zudem die Gefahr, dass ältere Grundschulkinder bestehende Betreuungsplätze räumen müssen, um den neuen Anspruch der Erstklässler zu erfüllen.
Die Bundesregierung hat erhebliche Mittel in die Hand genommen: Bis 2029 stehen Finanzhilfen in Höhe von 3,5 Milliarden Euro bereit – für Neubauten, Umbauten, energetische Sanierungen und Ausstattung. Dazu steigt der Bundesanteil an zusätzlichen Betriebskosten ab 2026 schrittweise von 135 Millionen Euro jährlich auf bis zu 1,3 Milliarden Euro pro Jahr ab 2030.
Bundesfamilienministerin Karin Prien (CDU) bezeichnet den Rechtsanspruch als „Meilenstein“ für die Bildungsgerechtigkeit und als Investition in die Zukunft. Sie betont, dass Kinder aus einkommensschwachen Familien durch den Ganztag Zugang zu Förderangeboten erhalten, die ihnen sonst nicht offenstehen. Laut Bundesfamilienministerium sind bereits heute 74 Prozent der Grundschulen als Ganztagsschulen eingestuft; 1,9 Millionen Grundschulkinder werden ganztägig betreut, was einer Inanspruchnahme von 57 Prozent entspricht.
Ihr habt ab sofort das Recht, einen Ganztagsplatz für euer Erstklässler-Kind einzufordern. Meldet euch direkt beim örtlichen Jugendamt, wenn ihr das Angebot nutzen wollt oder Fragen habt. Und falls euer Platz noch nicht da ist? Dann bleibt dran – denn mit einem gesetzlichen Anspruch im Rücken seid ihr nicht mehr auf Kulanz angewiesen. Wie sich die Lage in den kommenden Monaten entwickelt, werden wir für euch weiter im Blick behalten – hier auf radiofrankfurt.de, dem Sound der Weltstadt!






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