
Ein Frankfurter Hausverwalter wurde wegen Untreue zu viereinhalb Jahren Haft verurteilt. Er veruntreute mindestens 730.000 Euro von über 50 Eigentümern.
Ein Fall, der aufhorchen lässt: Das Landgericht Frankfurt hat einen 46-jährigen ehemaligen Hausverwalter wegen Untreue zu einer Haftstrafe von viereinhalb Jahren verurteilt. Der Mann hatte über sein in Neu-Anspach im Hochtaunuskreis ansässiges Unternehmen mehr als 50 Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) und Einzel-Grundbesitzer betreut – vor allem in Frankfurt und im Hochtaunuskreis. Und er nutzte dieses Vertrauen schamlos aus.
Der Vorsitzende Richter der Großen Wirtschaftsstrafkammer ließ keinen Zweifel: Der Angeklagte habe mit hoher krimineller Energie gehandelt und sei bei der Vertuschung seiner Taten „durchaus kreativ“ gewesen. Im Gericht gestand der 46-Jährige die Taten vollumfänglich – sein Motiv: schlicht „Gier“.
So funktionierte das dreiste System: Spätestens ab dem Jahr 2021 überwies der Hausverwalter mit erfundenen Rechnungsnummern insgesamt knapp 400 Mal Beträge von den Verwalterkonten der Eigentümergemeinschaften auf sein Privatkonto. In fünf Jahren veruntreute er so mindestens 730.000 Euro.
Damit die Lücken in den Konten nicht auffielen, stopfte er sie kurzerhand mit Geldern anderer Kunden. Sprich: War für eine WEG eine Handwerkerrechnung über 2.000 Euro fällig, überwies er das Geld einfach vom Konto einer anderen WEG. Ein Schneeballsystem auf Kosten ahnungsloser Eigentümer.
Für die jährlichen Kassenprüfungen „bearbeitete“ er Kontoauszüge und bereitete für Eigentümerversammlungen entsprechende Unterlagen auf. Prüfungstermine mit seinen Kunden schob er mit immer neuen Ausreden vor sich her – so blieb das System lange unentdeckt.
Ende 2025 erstattete schließlich der erste Wohnungseigentümer Strafanzeige gegen ihn – weitere folgten. Im Frühjahr 2026 wurde der Mann festgenommen und sitzt seitdem in Untersuchungshaft. Sein Vermögen wurde eingefroren. Laut Richter könnte es bei einem rechtskräftigen Urteil an die Geschädigten ausgezahlt werden – eine zumindest kleine Hoffnung für die betroffenen Eigentümer.
Mit dem Urteil folgte das Gericht dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Der Rechtsanwalt des Angeklagten hatte für eine Haftdauer unter vier Jahren plädiert. Rechtskräftig ist das Urteil noch nicht – der Angeklagte kann Revision einlegen.
Dieser Fall zeigt, wie wichtig es ist, als Eigentümer genau hinzuschauen. Regelmäßige und unabhängige Kassenprüfungen, kritisches Nachfragen bei verschobenen Terminen und ein Blick auf die Kontoauszüge der WEG können helfen, solche Betrugssysteme frühzeitig aufzudecken. Wer seinem Hausverwalter blind vertraut, macht es Betrügern leicht.
Wir bleiben für euch am Ball und berichten weiter, wenn es Neuigkeiten zu diesem Fall gibt – direkt aus dem Main-Gebiet, für euch. Das ist der Sound der Weltstadt!






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