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79-Euro-Falle bei MietSofort: Darauf müsst ihr bei der Wohnungssuche aufpassen!

MietSofort fordert 79 Euro von Wohnungssuchenden – die Verbraucherzentrale warnt vor der Kostenfalle und zeigt, wie ihr euch jetzt erfolgreich wehren könnt.

Redaktion
·
26. Oktober 2026
Bild ist mit Hilfe von KI generiert
Zuletzt aktualisiert: vor 1 Stunde

Wohnung gesucht, Ärger gefunden

Ihr wisst, wie hart die Wohnungssuche in Frankfurt sein kann – und genau deshalb solltet ihr jetzt besonders aufpassen! Die Verbraucherzentrale warnt aktuell vor der Plattform MietSofort. Wer dort nach einer Wohnung stöbert, landet schnell in einer teuren Kostenfalle. Betreiber der Seite ist ein Unternehmen mit Sitz in Bulgarien.

Was bei MietSofort schiefläuft

Laut Verbraucherzentrale berichten Betroffene von plötzlichen Zahlungsforderungen über 79 Euro. Dabei wollten sie eigentlich nur stöbern oder Kontakt zu Vermietern aufnehmen. Tatsächlich handelt es sich laut den Allgemeinen Geschäftsbedingungen um ein kostenpflichtiges Software-Angebot – und das Entgelt soll unabhängig vom Erfolg der Wohnungssuche fällig werden.

Wie SWR3 berichtet, fanden sich auf der Plattform ein großer Button mit der Formulierung „Zugang freischalten“ sowie ein deutlich unauffälligerer Hinweis auf die Kostenpflicht. Für Nutzerinnen und Nutzer sei in diesem Moment kaum erkennbar gewesen, dass sie einen zahlungspflichtigen Vertrag abschließen. Immerhin: Am 22. Oktober 2026 hat die Verbraucherzentrale ein Update vermeldet – der Bestellbutton ist inzwischen korrekt mit „kostenpflichtig bestellen“ beschriftet.

Rechtliche Zweifel an der Forderung

Die Verbraucherzentrale sieht mehrere Probleme bei der Gestaltung des Angebots. Zwar sollten Nutzerinnen und Nutzer durch ein Häkchen auf ihr Widerrufsrecht verzichten – diese Formulierung sei aber missverständlich und erfülle die gesetzlichen Anforderungen möglicherweise nicht. Außerdem sei die Widerrufsbelehrung nicht ordnungsgemäß gestaltet. Das bedeutet: Betroffene können den Vertrag sogar bis zu einem Jahr und 14 Tage nach Vertragsschluss widerrufen!

Auch der Preis selbst ist ein Thema: Die 79 Euro stehen laut Verbraucherzentrale in einem zweiten Kästchen, das nur wenig auffällig platziert ist. Das berechtigt dazu, den Vertrag zusätzlich wegen Irrtums oder arglistiger Täuschung anzufechten.

Was ihr jetzt tun könnt

Solltet ihr von MietSofort zur Zahlung von 79 Euro aufgefordert werden – zahlt nicht einfach drauflos! Die Verbraucherzentrale empfiehlt:

  • Den Vertragsschluss bestreiten
  • Vorsorglich den Widerruf erklären
  • Den Vertrag hilfsweise wegen Irrtums sowie wegen arglistiger Täuschung anfechten

Hebt außerdem alle Unterlagen, E-Mails und Screenshots vom Bestellvorgang auf – die können wichtig werden, falls weitere Forderungen kommen. Und ganz wichtig: Solltet ihr einen gerichtlichen Mahnbescheid erhalten, widersprecht diesem unbedingt! Ohne Widerspruch kann die Gegenseite sonst einen Vollstreckungsbescheid beantragen und die Forderung zwangsweise durchsetzen – selbst wenn sie unberechtigt ist.

Die Verbraucherzentrale stellt dafür eine fertige Musterformulierung zum Download bereit, mit der ihr der Forderung direkt widersprechen könnt. Nutzt dieses Werkzeug, statt still und leise zu zahlen!

Fazit: Augen auf bei der Wohnungssuche

Ob bei MietSofort oder anderen Plattformen – bei der Wohnungssuche lauern leider immer wieder Kostenfallen. Bleibt wachsam, lest das Kleingedruckte und holt euch im Zweifel Rat bei der Verbraucherzentrale. Euer Sternzeichen verrät zwar, welcher verrückte Shopping-Typ ihr seid – aber bei Mietverträgen hilft nur eins: genau hinschauen!

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