
Der Hessische VGH hat entschieden: Das Rewe-Logistikzentrum bei Berstadt darf weiter nicht gebaut werden.
Schlechte Nachrichten für Rewe: Das geplante Logistikzentrum an der A45 bei Berstadt darf auch weiterhin nicht gebaut werden. Der Hessische Verwaltungsgerichtshof (VGH) hat am 16. Juli 2026 entschieden – und dabei klar Stellung bezogen. Das Gericht gab der Klage des Bundes für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND Hessen) statt. Für den Handelskonzern ist das ein weiterer empfindlicher Rückschlag in einem längst laufenden Rechtsstreit.
Der Kern der Entscheidung: Das Regierungspräsidium Darmstadt hatte ein sogenanntes Zielabweichungsverfahren zugelassen – und das zu Unrecht. Genau das hat der VGH-Senat jetzt festgestellt. Mit diesem Verfahren sollte eigentlich der Weg freigemacht werden, damit das Logistikzentrum trotz raumordnungsrechtlicher Hürden realisiert werden kann. Daraus wird vorerst nichts.
Der BUND Hessen hatte gegen dieses Verfahren geklagt – und gewann. Das bedeutet: Bevor Rewe das Projekt weiterverfolgen kann, müssen zunächst die rechtlichen Grundlagen neu bewertet werden. Ein Baubeginn auf dem Gelände an der A45 bei Berstadt ist damit auf unbestimmte Zeit verschoben.
Dass Gerichte in der Region aktuell für Schlagzeilen sorgen, zeigt sich nicht nur in diesem Fall. Auch in Frankfurt selbst beschäftigen Rechtsfragen die Öffentlichkeit – so haben wir in einem früheren Beitrag bereits darüber berichtet, wie Frankfurts Behörden und Gerichte mit dem Thema Versammlungsfreiheit umgehen. Die Region zeigt: Rechtliche Entscheidungen prägen den Alltag – ob beim Demonstrationsrecht oder bei großen Bauprojekten.
Das Gelände an der A45 bei Berstadt liegt im Wetteraukreis – einer Region, die verkehrlich stark vernetzt ist und bei Unternehmen als Logistikstandort beliebt ist. Rewe hatte das Areal für ein großes Logistikzentrum vorgesehen. Umweltschutzverbände wie der BUND Hessen sehen solche Großprojekte jedoch kritisch – und haben in diesem Fall vor Gericht Recht bekommen.
Wie es jetzt weitergeht, ist offen. Rewe hat grundsätzlich die Möglichkeit, das Projekt auf anderem rechtlichen Weg weiterzuverfolgen. Bis dahin bleibt das Gelände an der A45 aber das, was es bisher ist: eine offene Baustelle im übertragenen Sinne.






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