
Am Frankfurter Flughafen häufen sich Cannabis-Schmugglerfälle seit dem Konsumcannabisgesetz 2024. Was steckt hinter dem gefährlichen Trend?
Ein Koffer, zwölf Kilo Cannabis und eine Verhandlung, die keine Stunde dauert – so ließ sich der Fall von Yuha S. zusammenfassen, der Ende Juli vor dem Amtsgericht Frankfurt landete. Der 37-jährige Japaner war am 25. April in Bangkok in ein Flugzeug gestiegen, über Doha nach Frankfurt gereist und direkt in die Arme des Zolls gelaufen. In seinem Gepäck: gut zwölf Kilo Cannabis. Seine Verteidigerin erklärte, er habe den Inhalt des Koffers nicht kennen wollen – interessiert hätten ihn nur die 8.000 Euro, die ihm für den Kurierdienst versprochen wurden. Das Gericht verurteilte ihn wegen Verstoßes gegen das Konsumcannabisgesetz zu einem Jahr und drei Monaten auf Bewährung. Drei Monate Untersuchungshaft hatte er da bereits hinter sich – ohne Deutsch oder Englisch zu sprechen.
Was wie ein Einzelfall klingt, ist am Frankfurter Amtsgericht längst Alltag. Richter Andreas Klauke verhandelt solche Fälle mittlerweile ein bis zwei Mal pro Woche. „Diese Fälle gab es vor der Einführung des Gesetzes nicht“, sagt er. Seit das Konsumcannabisgesetz 2024 in Kraft trat, häufen sich die Verfahren wegen illegaler Einfuhr. Die Teillegalisierung von Cannabis hat zwar den Konsum in bestimmten Grenzen erlaubt, aber legale Bezugsquellen sind nach wie vor rar. Das Ergebnis: Der illegale Markt boomt – besonders die Einfuhr über den Flughafen Frankfurt.
Richter Klauke macht auch klar, warum Cannabis für Schmuggler so attraktiv ist: „Für die gleiche Menge Kokain müssten Sie sechs oder sieben Jahre ins Gefängnis.“ Die vergleichsweise geringe Straferwartung bei Cannabis kombiniert mit hoher Nachfrage und wenig legalen Alternativen ergibt ein gefährliches Rezept. Die zwölf Kilo von Yuha S. seien dabei noch unterdurchschnittlich – im Schnitt werden laut Klauke zwischen 20 und 30 Kilo in zwei Koffern sichergestellt.
Mitte Juli erwischte der Zoll am Frankfurter Flughafen gleich zwei Drogenkuriere in einem Flieger aus Abu Dhabi. Bei einem 20-Jährigen lagen 17,6 Kilo Marihuana im Koffer, bei einem 21-Jährigen 18,4 Kilo. Der Zoll betonte dabei ausdrücklich: Die Einfuhr von Cannabis bleibt weiterhin strafbar – etwas, das offenbar noch immer nicht bei allen Reisenden angekommen ist.
Dass der Zoll so effektiv zuschlägt, liegt an einem wichtigen Werkzeug: Bei Verdachtsmomenten darf er gezielt Fluggastdaten anfragen. Auffällige Flugrouten, kurze Aufenthaltsdauern oder häufige Reisen auf derselben Strecke können eine Gepäckkontrolle auslösen. Genau das wurde auch den beiden Kurieren im Juli zum Verhängnis.
Die Zahlen sprechen eine deutliche Sprache: Die am Frankfurter Flughafen sichergestellte Menge an Cannabisprodukten hat sich gegenüber dem Vorjahr mehr als verdreifacht. Die angeworbenen Kuriere sind dabei meist jung – und sitzen in der Lieferkette genau dort, wo die Gewinnmarge am geringsten und das Entdeckungsrisiko am höchsten ist.
Kritik am Konsumcannabisgesetz kommt dabei nicht nur aus der Justiz. Auch Frankfurts Polizeipräsident Stefan Müller bezeichnete das Gesetz bereits als „handwerklich schlecht gemacht“. Ein Beispiel: Dealer tauchen bei Kontrollen inzwischen häufig mit genau 24,9 Gramm Cannabis auf – knapp unter der erlaubten Grenze von 25 Gramm. Ob das Gesetz tatsächlich den Jugendschutz stärkt, wie ursprünglich beabsichtigt, bezweifelt Richter Klauke offen.
Der Fall von Yuha S. steht stellvertretend für ein wachsendes Problem am Frankfurter Flughafen. Das Konsumcannabisgesetz hat neue Graubereiche geschaffen, die organisierte Schmuggler gezielt ausnutzen. Wer glaubt, als Kurier leicht an schnelles Geld zu kommen, riskiert Untersuchungshaft, Strafverfolgung und – wie im Fall von Yuha S. – monatelange Isolation in einem fremden Land. Der Zoll und die Frankfurter Justiz haben die Schmuggelrouten längst im Blick. Jetzt reinhören bei Radio Frankfurt – dem Sound der Weltstadt.






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