
Alkoholverbot an Bahnhöfen: Die Deutsche Bahn plant eine bundesweite Regel. Alle Infos zum Zeitplan, den Ausnahmen und den Hintergründen.
Ob morgens auf dem Weg zur Arbeit oder abends auf dem Heimweg – auf deutschen Bahnhöfen ändert sich gerade einiges. Die Deutsche Bahn weitet ihr Alkoholverbot auf alle 5.400 Bahnhöfe in Deutschland aus. Bahnhöfe wie Frankfurt gehören zu den rund 30 großen Bahnhöfen, an denen das Verbot bereits gilt – und bald folgen alle anderen.
Die Worte von Bahnchefin Evelyn Palla klingen unmissverständlich. Sie betonte: „Es reicht. Genug ist genug. Wir greifen jetzt noch härter durch.“ Die Bahn wolle „mehr Ordnung und Sicherheit“ auf den Bahnhöfen und in den Zügen. Schutz der Bahnmitarbeiter sowie der Reisenden hat dabei oberste Priorität.
Und der Hintergrund ist leider bitterer Ernst: In den vergangenen Monaten häuften sich Gewaltvorfälle gegen Bahnpersonal. Besonders erschüttert hat ganz Deutschland der Tod eines 36-jährigen Zugbegleiters in Rheinland-Pfalz nach einem Angriff im Rahmen einer Ticketkontrolle. Zuletzt stürzte ein weiterer Bahnmitarbeiter nach einem mutmaßlichen Angriff durch einen alkoholisierten Fahrgast aus einem fahrenden Zug und wurde dabei lebensgefährlich verletzt.
Das Verbot zielt konkret auf den direkten Konsum auf Bahnsteigen und in Bahnhofshallen ab. Hier die wichtigsten Punkte auf einen Blick:
Wer sich nicht daran hält, riskiert einen sofortigen Platzverweis. Bei wiederholten Verstößen droht sogar ein dauerhaftes Hausverbot.
Das Alkohol-Konsumverbot gilt bereits an rund 30 großen deutschen Bahnhöfen – darunter auch in Frankfurt. Die neue Regelung weitet die Bahn nun über ihr Hausrecht bundesweit auf alle Bahnhöfe aus. Die lokalen Hausordnungen werden in den kommenden Wochen in Abstimmung mit Kommunen und Behörden angepasst. Die flächendeckende Umsetzung soll bis zum 15. Oktober dieses Jahres abgeschlossen sein.
Für die Einhaltung sorgen DB-Sicherheitskräfte und die Bundespolizei – also kein zahnloser Tiger, sondern eine Regelung mit echten Konsequenzen.




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