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Heizungstausch in der Eigentumswohnung: Bis zu 45.300 Euro Zuschuss – so geht’s!

Heizungstausch in der Eigentumswohnung: Bis zu 45.300 Euro Zuschuss vom Bund sind möglich. Wir erklären, wie WEG und Selbstnutzer die KfW-Förderung optimal…

Redaktion
·
16. August 2026
Bild ist mit Hilfe von KI generiert
Zuletzt aktualisiert: vor 6 Tagen

Dicke Kohle vom Bund – für eine neue Heizung!

Ihr wohnt in einer Eigentumswohnung in Frankfurt oder der Region und denkt schon länger über einen Heizungstausch nach? Dann aufgepasst: Die Bundesregierung hat die Förderung für neue Heizungen in Wohngebäuden gerade neu geregelt – und dabei können Wohnungseigentümer-Gemeinschaften (WEG) richtig absahnen. Bis zu 45.300 Euro Zuschuss sind drin. Wir erklären euch, wie das funktioniert!

Warum ist das für Frankfurt besonders spannend?

Gut neun Millionen Eigentumswohnungen in Deutschland gehören zu einer WEG – das ist rund ein Fünftel aller Wohnungen. Besonders in Großstädten wie Frankfurt sind solche Mehrfamilienhäuser mit Eigentumswohnungen weit verbreitet. Kurz: Das betrifft sehr viele von euch! Der Bund fördert dabei Heizungen, die weniger CO₂ ausstoßen als klassische fossile Brenner. Infrage kommen zum Beispiel Wärmepumpen, Holz, Biogas, Wasserstoff, Sonne oder Fernwärme. Klassische Öl- und Gasheizungen gehen dagegen leer aus.

So funktioniert die Förderung – Schritt für Schritt

Das Ganze läuft über das KfW-Programm 458 und ist zweistufig aufgebaut:

  • Basisantrag der WEG: Die gesamte Eigentümergemeinschaft stellt gemeinsam einen Antrag für das ganze Haus. Dabei werden 30 Prozent der förderfähigen Kosten erstattet – egal ob die Wohnungen selbst genutzt oder vermietet sind. Förderfähig sind alle Kosten, die durch die Maßnahme entstehen, also Planung, Baubegleitung, die neue Heizungsanlage und neue Leitungen.
  • Individuelle Zusatzanträge: Selbstnutzende Eigentümer können on top noch individuelle Anträge stellen – für einen Geschwindigkeitsbonus und einkommensabhängige Boni.

Das Rechenbeispiel: So viel ist wirklich drin

Stellen wir uns eine WEG mit zwölf Wohnungen vor. Die förderfähigen Kosten berechnen sich so: 28.000 Euro für die erste Wohnung, jeweils 15.000 Euro für bis zu fünf weitere und 8.000 Euro für alle übrigen – in diesem Fall sechs Wohnungen. Macht zusammen 151.000 Euro. Davon 30 Prozent Zuschuss ergibt rund 45.300 Euro für die WEG. Sandra Duy vom Verbraucherportal Finanztip weist aber darauf hin: „Diese Summe markiert die Obergrenze, die im Übrigen jedes halbe Jahr um 750 Euro sinkt.“ Also: Nicht zu lange warten!

Einkommensboni – mehr Geld für Selbstnutzer

Wer in seiner eigenen Wohnung lebt, kann zusätzlich richtig profitieren. Es gibt einen Geschwindigkeitsbonus von anfangs 16 Prozent (der aber in den kommenden Jahren auf null sinkt) sowie verschiedene Einkommensboni:

  • Bis zu 30.000 Euro zu versteuerndes Jahreseinkommen: 40 Prozent Bonus
  • 30.000 bis 40.000 Euro: 30 Prozent Bonus
  • 40.000 bis 50.000 Euro: 10 Prozent Bonus
  • Über 50.000 Euro: kein Einkommensbonus

In unserem Beispiel mit zwölf gleich großen Wohnungen beträgt der individuelle Förderanteil pro Wohnung rund 12.583 Euro. Mit 16 Prozent Geschwindigkeitsbonus und 30 Prozent Einkommensbonus kommen noch einmal etwa 5.788 Euro obendrauf – direkt auf euer Konto!

Achtung: Diese Punkte solltet ihr kennen

Die Förderung klingt super – aber es gibt ein paar Dinge zu beachten. Die WEG muss das Projekt komplett vorfinanzieren. Die Zuschüsse fließen erst, wenn alles fertig ist. Reicht die gemeinsame Instandhaltungsrücklage nicht aus, bietet die KfW zwar ein Kreditprogramm zur Zwischenfinanzierung an – das läuft aber über Geschäftsbanken und kann kompliziert werden. Alternativ kann die WEG eine Umlage bei allen Eigentümern erheben, was aber nicht überall auf Begeisterung stoßen dürfte.

Außerdem kann es Zündstoff geben: Die individuellen Einkommensboni landen auf den privaten Konten der einzelnen Eigentümer – nicht in der gemeinsamen Kasse. Das könnte für Diskussionen sorgen. Andererseits lässt sich argumentieren, dass Eigentümer mit niedrigerem Einkommen so einen fairen Ausgleich für ihre jahrelangen gleich hohen Beiträge zur Instandhaltungsrücklage erhalten.

So stellt ihr den Antrag

Bevor es losgeht, braucht ihr eine „Bestätigung zum Antrag“ von einem registrierten Energieberater oder einer Heizungsfirma. Danach erteilt die WEG den Bauauftrag. Die Hausverwaltung meldet das Vorhaben in der Regel auf der KfW-Seite an. Selbstnutzende Eigentümer, die individuelle Anträge stellen wollen, registrieren sich dort ebenfalls. Übrigens: Neben der Heizungsförderung gibt es im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude noch weitere Programme, zum Beispiel für die Dämmung von Wohnhäusern – also lohnt sich ein genauer Blick!

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