
Der Edelschleusungen-Prozess am Frankfurter Landgericht läuft: Ein Ex-Anwalt soll 277.500 Euro mit illegalen Aufenthaltstiteln verdient haben.
Der Fall, den wir euch bereits in unserem früheren Beitrag über die sogenannten „Edelschleusungen“ vorgestellt haben, geht in die heiße Phase. Seit Montag müssen sich am Frankfurter Landgericht vier Angeklagte verantworten – zwei Männer und zwei Frauen. Im Mittelpunkt steht ein 54-jähriger ehemaliger Rechtsanwalt aus Frankfurt. Die Vorwürfe? Banden- und gewerbsmäßiges Einschleusen von Ausländern. Und der mutmaßliche Profit daraus ist mehr als beachtlich.
Der ehemalige Anwalt, der heute keine Zulassung mehr besitzt, soll zwischen 2017 und 2023 gut situierten Männern aus China, der Türkei, dem Iran, dem Sudan und aus Vietnam zu deutschen Aufenthaltstiteln verholfen haben. Der Preis pro Person: bis zu 30.000 Euro. Insgesamt soll er dabei unrechtmäßig 277.500 Euro eingestrichen haben.
Das Grundprinzip des Schwindels war dabei erschreckend simpel: Der 54-Jährige nutzte Paragraf 21 des Aufenthaltsgesetzes aus. Dieser erlaubt Nicht-EU-Bürgern eine befristete Aufenthaltsgenehmigung, wenn sie in Deutschland einer selbstständigen Tätigkeit nachgehen und wirtschaftliche Vorteile zu erwarten sind. Genau hier setzte das mutmaßliche System an – mit Scheinfirmen, falschen Arbeitsverträgen, fingierten Wohnsitzen und Mietverträgen, unter anderem in Pirmasens und Saarbrücken.
Besonders pikant: Die wirtschaftlich angeschlagene Stadt Pirmasens hatte sich von den vermeintlichen ausländischen Firmenansiedlungen echte positive Impulse erhofft. Doch der erhoffte Aufschwung blieb komplett aus. Die Geschleusten reisten nur ein, um ihren Aufenthaltstitel in den Händen zu halten – und verschwanden dann wieder in ihre Heimatländer, in der Hoffnung, später ihre Familien nachholen zu können.
Noch absurder: Die Bundesagentur für Arbeit zahlte einer der Angeklagten sogar noch einen Englischkurs und die ersten Monatsgehälter. Öffentliche Gelder also für ein System, das von Anfang an auf Täuschung ausgelegt war.
Als einzige der vier Angeklagten meldete sich am ersten Prozesstag eine 50-jährige Sekretärin aus dem Saarland zu Wort. Sie habe den Job über die Arbeitsagentur bekommen, so ihre Aussage. Ihre Aufgabe war es, Schulen und Kindergärten für die Kinder der Schleusungswilligen zu organisieren. Doch die kamen nie. Die Post holte sie bei einer Scheinanschrift ab – einer Bauruine in Saarbrücken.
Zwischen Staatsanwaltschaft und Gericht gibt es dabei einen bemerkenswerten Dissens: Die Anklagebehörde geht von einem bandenmäßigen Vorgehen aller vier Angeklagten aus. Die Kammer sieht dafür bislang jedoch keine ausreichenden Anhaltspunkte. Die beiden Frauen, die in Pirmasens und Saarbrücken die Büroarbeit erledigt hatten, sollen lediglich ein Gehalt erhalten und an den einzelnen Schleusungen finanziell nicht beteiligt gewesen sein.
Der Prozess ist auf mehrere Monate angelegt: Termine sind bereits bis in den Januar des kommenden Jahres anberaumt. Klar ist schon jetzt – dieser Fall wirft ein grelles Schlaglicht darauf, wie gezielt rechtliche Lücken ausgenutzt werden können, um ein System der Täuschung aufzubauen. Und wie dabei nicht nur Behörden, sondern auch ganze Städte getäuscht wurden.
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