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Ärger am Wertstoffhof: Zweitwohnsitz-Bürger abgewiesen – Stadt reagiert

Klaus Barthelmes wurde am Wertstoffhof in Mühlheim wegen seines Zweitwohnsitzes beinahe abgewiesen. Was die Stadt dazu sagt und welche Lösung er fordert.

Redaktion
·
24. Juli 2026
Bild ist mit Hilfe von KI generiert
Zuletzt aktualisiert: vor 3 Stunden

Wenn der Ausweis nicht reicht – Frust am Wertstoffhof in Mühlheim

Mal eben den Grünschnitt loswerden – klingt simpel, oder? Für Klaus Barthelmes wurde genau das zum echten Aufreger. Der frühere SPD-Politiker und ehemalige Bürgermeisterkandidat wollte kürzlich seinen Abfall am Wertstoffhof in Mühlheim in der Rumpenheimer Straße entsorgen. Das Ergebnis: beinahe Einlass verweigert. Der Grund? Sein Hauptwohnsitz ist inzwischen in Neunkirchen im Saarland eingetragen – obwohl er in Mühlheim nach wie vor mit einem Zweitwohnsitz gemeldet ist, Haus und Grund besitzt und dort Grundsteuer sowie Müllgebühren zahlt.

Was am Tor passiert ist

Barthelmes kommt eigenen Angaben zufolge alle paar Wochen nach Mühlheim, um sich um Gartenarbeit und andere Erledigungen zu kümmern. Als er seinen Anhänger voller Grünschnitt zum Wertstoffhof brachte, wurde er von einem Mitarbeiter nach seinem Ausweis gefragt – als Nachweis dafür, dass er tatsächlich aus Mühlheim kommt und dort Abgaben zahlt. Doch weil im Personalausweis nur sein aktueller Hauptwohnsitz im Saarland steht, eskalierte die Situation.

„Erst wurde mir der Zutritt komplett verweigert“, schildert der Träger der Mühlheimer Ehrenplakette. Erst nach einigem Hin und Her und mehrfacher Beteuerung, dass er ein Haus im Stadtgebiet besitzt, durfte er seinen Abfall einmalig abladen. Die Ansage für den nächsten Besuch: Grundsteuerbescheid mitbringen. Für Barthelmes keine akzeptable Lösung.

Sein Vorschlag: Eine Bescheinigung für alle Berechtigten

„Ich finde es grundsätzlich gut und richtig, dass geprüft wird, wer seinen Müll auf dem Hof ablädt – aber ich kann doch nicht jedes Mal meinen drei Seiten umfassenden Bescheid mitbringen, der Informationen enthält, die dort niemanden etwas angehen“, sagt er. Er betont auch, dass das Problem nicht nur ihn betrifft: Wer zur Miete wohnt, aber einen anderen Hauptwohnsitz im Ausweis hat, steht vor demselben Problem.

Barthelmes schlägt deshalb vor, dass die Stadt an alle, die Grundsteuer oder Müllgebühren zahlen – egal ob direkt als Eigentümer oder indirekt über die Nebenkostenabrechnung – eine Art Berechtigungsbescheinigung ausstellt. „In anderen Kommunen ist das längst Praxis“, sagt er und bezeichnet die aktuelle Situation als administratives Versagen auf Führungsebene der Verwaltung.

Was die Stadt dazu sagt

Die Stadt Mühlheim sieht die Sache etwas anders. Auf Nachfrage teilt das Rathaus mit, dass die Nutzung des Wertstoffhofs prinzipiell jedem zusteht, der in Mühlheim Müllgebühren zahlt. Seit Einführung der Kontrollen – die übrigens nicht dauerhaft, sondern in unregelmäßigen Abständen stattfinden – habe die Zahl nicht berechtigter Personen deutlich abgenommen. „Somit verzeichnen wir auch geringere Mengen an Abfällen“, heißt es aus dem Rathaus.

Wer sich nicht ausweisen kann, werde nicht pauschal abgewiesen – das gelte auch für Personen mit Zweitwohnsitz in Mühlheim. Laut Verwaltung sind das aktuell rund 800 Bürgerinnen und Bürger. „Auch in diesen Fällen ist kein Nachweis des Zweitwohnsitzes erforderlich, es wird eine gewisse Vertrauensbasis gelebt, weshalb eine kurze Information in der Regel ausreicht.“ Eine Darstellung, die so gar nicht zu dem passt, was Barthelmes erlebt hat.

Eine pauschale Bescheinigung, wie er sie fordert, steht im Rathaus offenbar nicht ernsthaft zur Debatte. Die Begründung: Die Kontrollen laufen erst seit etwa einem Jahr, daher habe es dazu noch keine Überlegungen gegeben. Man nehme aber wahr, dass viele Bürgerinnen und Bürger mit den bisherigen Maßnahmen zufrieden seien.

Fazit: Guter Ansatz, aber noch Luft nach oben

Kontrollen am Wertstoffhof sind sinnvoll – keine Frage. Wenn dadurch Missbrauch zurückgeht, profitiert die ganze Gemeinschaft davon. Aber der Fall von Klaus Barthelmes zeigt: Das System hat noch Schwachstellen. Wer korrekt zahlt und trotzdem an der Schranke steht, hat zu Recht Grund zur Kritik. Ob die Stadt hier noch nachjustiert, bleibt abzuwarten. Wir bleiben dran – versprochen!

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