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Mietpreisbremse in Hessen: Schutz für 71 Kommunen – auch Frankfurt und Hanau dabei

Hessen weitet die Mietpreisbremse auf 71 Kommunen aus – darunter Frankfurt, Hanau und Oberursel. Was die neuen Schutzregeln für Mieter konkret bedeuten.

Redaktion
·
27. September 2026
Bild ist mit Hilfe von KI generiert
Zuletzt aktualisiert: vor 1 Woche

Mehr Schutz für Mieter in ganz Hessen

Der Druck auf dem Wohnungsmarkt wächst – und die Landesregierung zieht nach. Laut einer Pressemitteilung des Hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum soll die Mieterschutzverordnung künftig in 71 statt bisher 49 hessischen Kommunen gelten. Grundlage ist ein neues Gutachten des GEWOS Instituts aus Juli 2026, das für 76 Kommunen einen angespannten Wohnungsmarkt ausweist. Fünf Kommunen haben per Opt-out darauf verzichtet, in die Gebietskulisse aufgenommen zu werden.

Die bisherige Mieterschutzverordnung läuft am 25. November 2026 aus. Am 24. September 2026 gingen die Entwürfe für die neuen Verordnungen in die Anhörung – mit kommunalen Spitzenverbänden, wohnungswirtschaftlichen Verbänden sowie Interessenvertretungen von Miet- und Vermieterseite. Mit einer Verabschiedung wird laut Ministerium voraussichtlich Mitte November 2026 gerechnet.

Was die Regeln konkret bedeuten

In den betroffenen Kommunen greifen drei zentrale Schutzinstrumente: Die Mietpreisbremse begrenzt die Miete bei Wiedervermietungen auf höchstens zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete. Die abgesenkte Kappungsgrenze stellt sicher, dass bestehende Mieten innerhalb von drei Jahren um höchstens 15 statt sonst 20 Prozent steigen dürfen – und auch nur bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete. Dazu kommt ein erweiterter Kündigungsschutz: Wird eine vermietete Wohnung in Eigentumswohnung umgewandelt und verkauft, gilt für bestehende Mietverhältnisse eine Kündigungssperrfrist von sechs Jahren – bundesweit sind es lediglich drei Jahre.

Gleichzeitig erhalten die 71 Kommunen mehr Handlungsspielraum beim Wohnungsbau. Sie können unter bestimmten gesetzlichen Voraussetzungen ein besonderes Vorkaufsrecht für brachliegende Grundstücke begründen und Baugebote einsetzen. Eine automatische Baupflicht entsteht durch die Gebietsausweisung jedoch nicht.

Frankfurt, Hanau und Co. – wer ist dabei?

Zu den Kommunen, die im Geltungsbereich verbleiben, gehören unter anderem Frankfurt am Main, Offenbach am Main, Darmstadt, Wiesbaden und Marburg. Neu in die Gebietskulisse aufgenommen werden unter anderem Hanau, Gießen, Oberursel (Taunus), Hofheim am Taunus, Kronberg im Taunus und Bad Nauheim. Nicht mehr erfasst werden künftig beispielsweise Maintal, Mörfelden-Walldorf und Viernheim.

Dass Hanau in der neuen Gebietskulisse verbleibt, begrüßt die SPD Hanau. Wie das Regionalportal Vorsprung Online berichtet, sieht die Partei die Ausweitung der Mieterschutzverordnung als notwendigen Schutz für Mieterinnen und Mieter vor Ort. Die SPD verweist dabei auch auf den neuen Mietspiegel für Hanau und Maintal, der laut ihrer Pressemitteilung einen Anstieg der Tabellenwerte um 6,8 Prozent ausweist. Kritik richtet sich laut Vorsprung Online gegen Stimmen aus Immobilien- und Wirtschaftsverbänden, die Regulierungsmaßnahmen als Investitionshemmnis bewerten.

Ein Wohnungsmarkt unter Druck

Ein Wohnungsmarkt gilt laut Ministerium als angespannt, wenn die Versorgung der Bevölkerung mit Mietwohnungen zu angemessenen Bedingungen besonders gefährdet ist – erkennbar etwa an überdurchschnittlich steigenden Mieten, hoher Mietbelastung, Bevölkerungswachstum ohne entsprechenden Neubau oder geringem Leerstand bei hoher Nachfrage. Genau das ist in weiten Teilen Hessens die Realität – und der Grund, warum der Mieterschutz jetzt deutlich ausgeweitet werden soll.

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