
Neuer Prozess in Frankfurt: Staatsanwaltschaft fordert lebenslange Haft für Narkosearzt nach Tod eines Mädchens in Kronberg. Urteil am 1. Oktober erwartet.
Der Fall beschäftigt Frankfurt schon länger – jetzt steht die Entscheidung kurz bevor. Im erneuten Prozess gegen einen Anästhesisten vor dem Landgericht Frankfurt hat die Staatsanwaltschaft eine lebenslange Haftstrafe gefordert. Dem 69-jährigen Mediziner wird Mord an einem vierjährigen Mädchen sowie versuchter Mord in drei weiteren Fällen vorgeworfen. Die Anklagebehörde ist überzeugt: Der Arzt wollte mit seinem Verhalten eigene Behandlungsfehler vertuschen – und hat dafür das Leben seiner kleinen Patienten aufs Spiel gesetzt.
Zurück geht alles auf Ereignisse aus dem Jahr 2021 in einer Zahnarztpraxis in Kronberg im Taunus. Dort soll der Anästhesist vier Kindern ein verunreinigtes Narkosemittel gespritzt haben. Ein vierjähriges Mädchen starb noch im Behandlungsraum, drei weitere Kinder überlebten die Folgen teils nur knapp. Wie Zeit Online berichtet, soll der Arzt die Mutter und die Großmutter des Mädchens stundenlang beschwichtigt und eine Krankenhauseinweisung als unnötig dargestellt haben – bis es zu spät war. Als auch die anderen Kinder in den Tagen danach Symptome einer Sepsis zeigten, soll er sich ähnlich verhalten haben.
Die Staatsanwältin sieht darin ein klares Motiv: Je mehr Zeit verstreiche, desto unwahrscheinlicher werde der Nachweis des Erregers im Blut. Der Vorwurf lautet, der Arzt habe nicht gehandelt, obwohl er die tödliche Gefahr erkannt hatte – und sich bewusst Zeit genommen, die den Kindern fehlte.
Ganz neu ist der Fall vor Gericht nicht. In einem ersten Verfahren wurde der Mediziner bereits verurteilt – unter anderem wegen Totschlags, zu zehneinhalb Jahren Haft. Der Staatsanwaltschaft ging das nicht weit genug: Sie legte Revision beim Bundesgerichtshof ein. Mit Erfolg – der BGH verwies den Fall zur erneuten Verhandlung zurück ans Landgericht Frankfurt. Im Zentrum des neu aufgerollten Prozesses steht nun die Frage, ob dem Arzt Verdeckungsabsicht nachgewiesen werden kann – ein Mordmerkmal, das über das Strafmaß entscheidet.
Die Verteidigung des Angeklagten widerspricht der Darstellung der Staatsanwaltschaft deutlich. Hätte der Arzt tatsächlich vertuschen wollen, wäre es eher in seinem Interesse gewesen, den Tod des Mädchens und die darauffolgenden intensiven Ermittlungen zu verhindern, so das Argument. Zudem habe der Angeklagte keinerlei Spuren beseitigt. Stattdessen führt die Verteidigung das Verhalten auf Übermüdung und Überarbeitung zurück – es habe sich um menschliches Versagen unter extremem Druck gehandelt, nicht um eine vorsätzliche Tat. Der Angeklagte selbst äußerte sich zum Abschluss des Prozesstermins und sagte, er bedauere sein Fehlverhalten.
Die Entscheidung wird zeigen, ob das Landgericht Frankfurt der Linie der Staatsanwaltschaft folgt und das Urteil von Totschlag auf Mord verschärft – mit der Folge einer lebenslangen Freiheitsstrafe. Das Urteil soll am 1. Oktober um 12 Uhr verkündet werden. Der Fall hat über Frankfurt hinaus eine Debatte über Sicherheitsstandards bei ambulanten Narkosen und die strafrechtliche Verantwortung von Ärzten bei schweren Behandlungsfehlern ausgelöst.






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