
Fast 40 Jahre nach dem Tod eines Kindes in einer Hanauer Sekte startet am 25. September ein neuer Mordprozess am Landgericht Frankfurt gegen die Mutter.
Ein Fall, der die Region seit Jahrzehnten erschüttert, bekommt ein neues Kapitel: Fast 40 Jahre nach dem Tod eines kleinen Jungen in einer Hanauer Sekte muss sich seine Mutter erneut vor Gericht verantworten. Am 25. September beginnt vor der Schwurgerichtskammer des Landgerichts Frankfurt ein neuer Prozess gegen die Frau – wegen des Verdachts des gemeinschaftlichen Mordes.
Der vier Jahre alte Junge starb am 17. August 1988. Seine Eltern gehörten einer Sekte in Hanau an. Laut Staatsanwaltschaft soll die Mutter ihren Sohn in einen Sack gesteckt, diesen oben verschnürt und das Kind dann in die Obhut der Sektenführerin gegeben haben. Das Kind erstickte in dem Sack.
Lange gingen die Behörden von einem Unglücksfall aus. Erst im Jahr 2015 – nach Aussagen von Sektenaussteigern – nahmen die Ermittlungen wieder Fahrt auf. Ein trauriges Beispiel dafür, wie lange es dauern kann, bis Verbrechen ans Licht kommen.
Im Jahr 2022 sprach das Landgericht Hanau die Mutter nach rund einjährigem Prozess frei. Die Begründung: Die Tat konnte ihr nicht nachgewiesen werden. Doch die Staatsanwaltschaft legte Revision ein – mit Erfolg. Der Bundesgerichtshof hob das Urteil auf und verwies das Verfahren zur Neuverhandlung an das Landgericht Frankfurt. Jetzt, vier Jahre nach dem Freispruch, sitzt die Frau erneut auf der Anklagebank.
Die Sektenführerin selbst wurde bereits 2023 vom Frankfurter Landgericht rechtskräftig wegen Mordes aus niederen Beweggründen zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt. Laut den Feststellungen des Gerichts sah sie den Jungen als von dunklen Mächten besessen an. Sie habe die lebensbedrohliche Situation des Kindes erkannt, aber aus Hass beschlossen, den schreienden Jungen in dem Sack liegenzulassen – und dabei seinen Tod zumindest billigend in Kauf genommen.
Das Landgericht Frankfurt steht nun vor der Aufgabe, die Rolle der Mutter in diesem dramatischen Geschehen neu zu bewerten. War sie aktiv an dem Verbrechen beteiligt? Welche Verantwortung trug sie für den Tod ihres eigenen Kindes? Das sind die zentralen Fragen, die ab dem 25. September verhandelt werden.
Dieser Fall zeigt, wie komplex und langwierig die Aufarbeitung solcher Verbrechen sein kann – und wie wichtig es ist, dass Justiz und Ermittlungsbehörden nicht aufgeben. Frankfurt und die gesamte Region werden den Prozess genau verfolgen.






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