
Am Flughafen Frankfurt wurde ein 63-Jähriger festgenommen, der mit falschen Führerschein-Versprechen über 832.000 Euro erbeutet haben soll. Alle Infos hier.
Wer glaubt, nach einer Reise ins Ausland unerkannt durch den Flughafen Frankfurt zu schlüpfen, liegt manchmal ganz schön falsch. Das musste am Montag, dem 13. Juli, ein 63-jähriger Mann am eigenen Leib erfahren. Gerade aus Mombasa eingereist, warteten Fahnder der Bundespolizei bereits auf ihn – und die Festnahme ließ nicht lange auf sich warten.
Was dem Mann vorgeworfen wird, ist happig: Laut Mitteilung der Bundespolizei soll der 63-Jährige jahrelang falsche Führerscheine versprochen und dabei mehr als 832.000 Euro erbeutet haben. Ein klassischer Betrug – mit echten Opfern, die offenbar über einen langen Zeitraum hinweg um ihr Geld gebracht wurden.
Gegen den Beschuldigten lag ein Untersuchungshaftbefehl des Amtsgerichts Mosbach in Baden-Württemberg wegen Betrugs vor. Und das war laut der Mitteilung vom Donnerstag nicht der einzige offene Vollzug gegen ihn – er hatte also gleich mehrere Baustellen, als er am Flughafen Frankfurt ankam.
Die Fahnder der Bundespolizei waren auf den Mann vorbereitet. Der Fahndungshinweis lag vor, die Einreise aus Mombasa war bekannt – und so klappte die Festnahme direkt bei der Einreise. Für den 63-Jährigen war die Reise damit abrupt zu Ende.
Fälle wie dieser zeigen, wie wichtig die Arbeit der Bundespolizei am Flughafen Frankfurt ist. Der Airport ist nicht nur einer der größten Verkehrsknotenpunkte Europas, sondern auch ein Ort, an dem Fahndungshinweise täglich in konkrete Festnahmen umgesetzt werden.
Wer auf das Versprechen eines gefälschten oder illegal besorgten Führerscheins hereinfällt, verliert nicht nur Geld – sondern riskiert auch selbst rechtliche Konsequenzen. In diesem Fall sollen die Opfer über Jahre hinweg vertröstet und um insgesamt mehr als 832.000 Euro geprellt worden sein. Eine enorme Summe, die zeigt, wie systematisch hier vorgegangen wurde.
Jetzt liegt der Fall in den Händen der Justiz. Mit dem Untersuchungshaftbefehl des Amtsgerichts Mosbach ist der erste offizielle Schritt getan – und der 63-Jährige dürfte so schnell keine weiteren Auslandsreisen mehr planen.






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