
Hessen gründet die Zentrale Stelle für Fachkräfteeinwanderung: Ab Oktober 2026 startet Frankfurt, ab Dezember ganz Hessen mit beschleunigtem Verfahren.
Gute Nachrichten für Unternehmen im Main-Gebiet und ganz Hessen: Wer Fachkräfte aus dem Ausland einstellen will, soll bald deutlich schneller ans Ziel kommen! Das Regierungspräsidium Darmstadt hat dafür die Zentrale Stelle für Fachkräfteeinwanderung Hessen eingerichtet, kurz ZFEH. Sie bündelt Fachwissen und digitale Verfahrenswege, damit Arbeitgeber und Fachkräfte aus Drittstaaten – also Ländern außerhalb von EU, EWR und Schweiz – nicht mehr ewig auf ihre Einreise warten müssen.
Die ZFEH übernimmt dabei das sogenannte beschleunigte Fachkräfteverfahren nach Paragraf 81a des Aufenthaltsgesetzes. Konkret heißt das: Die Behörde prüft die Unterlagen, holt externe Gutachten zu ausländischen Berufs- oder Hochschulabschlüssen ein, kümmert sich um eine mögliche Berufsausübungserlaubnis und sichert die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit. Am Ende steht die Vorabzustimmung, mit der die Fachkraft bei der deutschen Auslandsvertretung ihr Visum beantragen kann.
Spannend für uns in der Mainmetropole: Ab dem 1. Oktober 2026 ist die ZFEH zuständig, wenn die Betriebsstätte der Fachkraft in Frankfurt am Main liegt. Ab dem 1. Dezember 2026 greift die Zuständigkeit dann landesweit – für ganz Hessen! Wichtig zu wissen: Die kommunalen Ausländerbehörden bleiben daneben ebenfalls im Spiel. Arbeitgeber können also selbst wählen, ob sie das Verfahren bei der ZFEH oder direkt bei ihrer örtlichen Ausländerbehörde anstoßen.
Für das Verfahren wird eine Verwaltungsgebühr von 411 Euro fällig, die erst mit Abschluss einer schriftlichen Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und ZFEH greift. Bis dahin lässt sich ein Antrag jederzeit kostenfrei zurückziehen. Wer die externe Begutachtung eines ausländischen Abschlusses braucht, muss zusätzlich mit einer separaten Gebühr rechnen.
Ein echtes Plus für alle, die mit Kind und Kegel nach Hessen ziehen wollen: Der Familiennachzug lässt sich ohne zusätzliche Verfahrensgebühr in das beschleunigte Verfahren einbeziehen. Berücksichtigt werden können Ehepartner, eingetragene Lebenspartner und eigene minderjährige, ledige Kinder. Wichtig dabei: Der Wunsch nach Familiennachzug muss möglichst schon beim Online-Antrag angegeben werden. Die Einreise der Angehörigen kann dann zusammen mit der Fachkraft erfolgen – oder innerhalb von sechs Monaten danach.
Auch für Azubis aus dem Ausland gibt es das beschleunigte Verfahren. Wer zum 1. September eine Ausbildung starten will, sollte die vollständigen Unterlagen laut ZFEH spätestens zum 1. Juni einreichen. Für den Lebensunterhalt muss derzeit im Regelfall ein Betrag von mindestens 1.048 Euro brutto monatlich nachgewiesen werden, was häufig über die Ausbildungsvergütung gedeckt wird. Bei den Deutschkenntnissen gilt für eine qualifizierte Berufsausbildung meist das Niveau B1 als Richtwert.
Wer sich unsicher ist, welche Unterlagen genau gebraucht werden, bekommt bei der ZFEH kostenfreie Beratung – telefonisch von Montag bis Mittwoch von 9 bis 13 Uhr und donnerstags von 9 bis 16:30 Uhr. Daneben bleiben auch die Ausländerbehörden der Kommunen wichtige Ansprechpartner in Sachen Zuwanderung und Integration. So listet etwa die Universitätsstadt Marburg auf ihrer Webseite die eigene Ausländerbehörde als festen Service-Baustein für Bürgerinnen und Bürger auf – ein Hinweis darauf, dass die kommunale Ebene parallel zur neuen Landesstelle weiterhin eine zentrale Rolle spielt.
Für Unternehmen im Rhein-Main-Gebiet bedeutet die neue Zentrale Stelle vor allem eins: weniger Hürden, klarere Zuständigkeiten und ein Verfahren aus einer Hand. Wer jetzt plant, Fachkräfte aus dem Ausland zu holen, sollte sich frühzeitig mit den Checklisten und Formularen der ZFEH vertraut machen – damit der Start in den neuen Job in Frankfurt und Hessen möglichst reibungslos klappt.






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