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Eilantrag gegen Magistratswahl: „Die Partei“ zieht vor Gericht!

Ein schwerbehindertes Mitglied von „Die Partei“ hat einen Eilantrag gegen die Frankfurter Magistratswahl eingereicht.

Redaktion
·
25. August 2026
Bild ist mit Hilfe von KI generiert
Zuletzt aktualisiert: vor 30 Minuten

Spannung vor der Magistratswahl in Frankfurt

Frankfurt, wir haben Drama! Die für Donnerstag geplante Wahl der neuen Stadträtinnen und Stadträte könnte ins Wanken geraten – und das wegen eines Eilantrags beim Verwaltungsgericht Frankfurt. Hinter dem Antrag steckt ein schwerbehindertes Mitglied der Satirepartei „Die Partei“. Der Vorwurf: keine Vorstellungsgespräche, obwohl das Gesetz genau das vorschreibt.

Der Vorwurf: Ausschreibung ohne echte Chance

Die Stadt Frankfurt hatte die vier frei werdenden Posten im Magistrat öffentlich ausgeschrieben – soweit, so korrekt. Doch dann kam das Problem: Das Mitglied von „Die Partei“ wurde zu keinem Vorstellungsgespräch eingeladen. Tatsächlich gab es gar keine solchen Gespräche mit externen Bewerberinnen oder Bewerbern.

Das Mitglied beruft sich auf Paragraf 165 des Sozialgesetzbuchs (neuntes Buch). Darin ist klar geregelt: Öffentliche Arbeitgeber, die Stellen ausschreiben, müssen schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber zu Vorstellungsgesprächen einladen. Eine Regel, die in Frankfurt offenbar schlicht ignoriert wurde.

Denn die Sache war längst entschieden: Die Koalition aus CDU, Grünen, SPD und Volt hatte sich bereits auf vier Namen geeinigt – die CDU-Politiker Nils Kößler, Susanne Serke, Yannick Schwander und Martin-Benedikt Schäfer sollen in den hauptamtlichen Magistrat einziehen. Die Ausschreibung? Viele sehen sie als reine Formsache.

Wann fällt die Entscheidung?

Ein Sprecher des Verwaltungsgerichts Frankfurt bestätigte gegenüber der Frankfurter Rundschau, dass der Eilantrag eingegangen ist. Mit einer Entscheidung ist demnach am Mittwochnachmittag oder am Donnerstagvormittag zu rechnen – also kurz bevor die Wahl stattfinden soll.

Welche Chancen „Die Partei“ dabei hat, ist schwer einzuschätzen. Einerseits gibt es Präzedenzfälle: In München wurde im April 2025 eine Wahl eines Kulturreferenten tatsächlich gestoppt, weil es Fehler im Auswahlverfahren gab. Andererseits schränkt das Sozialgesetzbuch selbst ein: Wer offensichtlich nicht die fachliche Eignung mitbringt, muss nicht zwingend eingeladen werden. Außerdem entschied das Verwaltungsgericht Schleswig-Holstein bereits 2021, dass Paragraf 165 dann nicht greift, wenn Bewerberinnen und Bewerber von einem kommunalen Parlament gewählt werden müssen – genau das soll in Frankfurt am Donnerstag passieren.

Kampagne „DU statt CDU“ – 214 Bewerbungen!

„Die Partei“ hat die Sache aber nicht nur juristisch angegangen. Im Rahmen der Kampagne „DU statt CDU“ rief die Satirepartei in den sozialen Medien dazu auf, sich selbst als Stadtrat oder Stadträtin zu bewerben. Das Ergebnis? Satte 214 Menschen haben sich tatsächlich beworben! Ihre Namen müssen am Donnerstag zumindest verlesen werden, bevor die Stadtverordneten aller Voraussicht nach entscheiden, dass nur die vier CDU-Politiker zur Wahl zugelassen werden.

Stadtverordneter Nico Wehnemann, der zugleich Landesvorsitzender von „Die Partei“ ist, kritisiert das Verfahren scharf: Die Stadt wolle „den Eindruck eines offenen und transparenten Auswahlverfahrens vermitteln“ – tatsächlich würden die Stellen aber in Hinterzimmer-Absprachen vergeben. Zudem will „Die Partei“ durch einen Akteneinsichtsausschuss klären lassen, wie die Ausschreibung wirklich abgelaufen ist.

Was bedeutet das für Frankfurt?

Die Magistratswahl in Frankfurt wird zum politischen Spektakel. Ob der Eilantrag Erfolg hat oder nicht – die Debatte über Transparenz und Fairness bei der Besetzung öffentlicher Stellen ist voll entbrannt. Wir behalten das für euch im Blick! Bis zur Entscheidung heißt es: Daumen drücken oder entspannt abwarten – ganz nach eurem Temperament. Jetzt reinhören und immer up to date bleiben mit dem Sound der Weltstadt!

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