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WhatsApp-Nachrichten weiterleiten: Frankfurter Fall landet beim BGH – das könnte sich für alle ändern

Ein Frankfurter Fall landet beim BGH: Dürfen private WhatsApp-Nachrichten einfach weitergeleitet werden? Das Urteil könnte alle Messenger-Nutzer betreffen.

Redaktion
·
2. August 2026
Bild ist mit Hilfe von KI generiert
Zuletzt aktualisiert: vor 1 Monat

Streit zwischen zwei Freundinnen landet vor dem höchsten deutschen Zivilgericht

Habt ihr euch schon mal gefragt, ob eure privaten WhatsApp-Nachrichten einfach so an andere weitergeleitet werden dürfen? Ein Fall aus Frankfurt bringt genau diese Frage gerade vor den Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe – und die Entscheidung könnte unsere WhatsApp-Nutzung grundlegend verändern!

Der Fall klingt nach Drama aus dem echten Leben: Zwei Freundinnen tauschen sich vertraulich über den Arbeitgeber der einen aus – via WhatsApp, wie es Millionen von uns täglich tun. Nach einem Streit zwischen den beiden landen diese privaten Chat-Nachrichten plötzlich bei der Lebensgefährtin des Chefs. Die Folge: Die Mitarbeiterin verliert ihren Job. Was danach kommt, ist ein handfester Rechtsstreit – und eine Frage, die uns alle angehen könnte.

7.500 Euro Schadenersatz – und zwei völlig unterschiedliche Urteile

Die gekündigte Frau klagte auf 7.500 Euro Schadenersatz. Im November 2024 gab ihr das Landgericht Frankfurt Recht und sprach ihr den geforderten Betrag zu. Doch ein Jahr später drehte das Oberlandesgericht Frankfurt das Urteil komplett um und wies die Klage ab. Die Begründung: Die sogenannte Haushaltsausnahme der Europäischen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) greife hier. Diese Ausnahme besagt, dass die Datenschutzregeln nicht für „ausschließlich persönliche oder familiäre Tätigkeiten“ gelten. Das Weiterleiten der Nachrichten sei demnach privat gewesen – und damit nicht durch die DSGVO erfasst.

Die Klägerin ließ das nicht auf sich sitzen und legte Revision ein. Seitdem liegt der Fall beim BGH – und der erste Verhandlungstag fand am Donnerstag, dem 30. Juli, statt. Eine endgültige Entscheidung wurde dabei allerdings noch nicht erwartet.

Die entscheidende Frage: Wann greift die Haushaltsausnahme wirklich?

Der IT-Rechtsanwalt und Vorstandsmitglied beim Deutschen Anwaltverein, Niko Härting, bringt es auf den Punkt: Der Fall laufe auf zwei sehr unterschiedlichen Schienen – dem Datenschutzrecht und dem Persönlichkeitsrecht. Im Kern des Datenschutzrechts stehe die Frage, wie die Haushaltsausnahme der DSGVO auszulegen sei. Kommt es ausschließlich auf die Motive der Person an, die den Chat weiterleitet? Oder reicht es aus, dass der Empfänger die Nachrichten in einem beruflichen Kontext nutzen kann?

Diese Frage ist alles andere als trivial – denn sowohl vom BGH als auch vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) gibt es dazu bisher kaum Rechtsprechung. Härting hält es daher für gut möglich, dass die Karlsruher Richterinnen und Richter die Sache dem EuGH zur weiteren Klärung vorlegen.

Was bedeutet das für uns alle?

Ganz klar: Wenn der BGH – oder am Ende sogar der EuGH – hier ein wegweisendes Urteil fällt, betrifft das nicht nur die beiden Frauen aus Frankfurt. Es geht um eine Grundsatzfrage, die jeden Messenger-Nutzer angeht. Darf die beste Freundin eure privaten Nachrichten einfach weiterleiten, wenn ihr euch verkracht? Und was passiert, wenn diese Nachrichten dann berufliche Konsequenzen haben?

Der „Sound der Weltstadt“ macht auch vor dem Gerichtssaal nicht halt – und Radio Frankfurt hält euch auf dem Laufenden, wie die Entscheidung in Karlsruhe ausgeht. Jetzt reinhören und keine News verpassen!

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