Illegale Autowerkstätten im Frankfurter Landschaftsschutzgebiet: Das Ordnungsamt stellte in Höchst 18 nicht zugelassene Fahrzeuge sicher und ermittelt weiter.
Frankfurt, wir müssen reden! In Höchst hat das städtische Ordnungsamt etwas aufgedeckt, das wirklich niemand im Landschaftsschutzgebiet sehen will: illegale Autowerkstätten – mitten in einem Bereich, der eigentlich für Erholung und Natur gedacht ist. Der Sound der Weltstadt klingt hier gerade alles andere als harmonisch.
Konkret geht es um Grundstücke an der Palleske-/Holzlachstraße in Höchst, wo die Straße ins freie Feld übergeht. Dort gibt es Ackerflächen, Obstgehölze und weitläufige Kleingartenbereiche – also klassisches Landschaftsschutzgebiet der Zone I, die sogenannte „stadtnahe Erholungsräume“ umfasst. Was dort aber gar nicht reingehört: Autowracks, Schrottfahrzeuge und offenbar laufende Kfz-Reparaturbetriebe.
Nachdem Bürgerinnen und Bürger Beschwerden über nicht zugelassene Autos eingereicht hatten, rückte die Stadtpolizei am 9. Juli zum Schulparkplatz der Integrierten Gesamtschule (IGS) 15 aus. Das Ergebnis war eindeutig: Insgesamt 18 nicht zugelassene Fahrzeuge wurden festgestellt – sieben davon direkt auf dem Schulparkplatz, zwei vor einem der verdächtigen Grundstücke und weitere neun auf dem Gelände selbst. Entstempelte Kennzeichen, erloschener Versicherungsschutz, abgelaufene HU-Stempel – die Liste der Verstöße ist lang.
„Vor Ort wurden zehn Kraftfahrzeuge festgestellt. Im Rahmen der Kontrolle wurden entstempelte Kennzeichenschilder sichergestellt“, erklärt Ulrike Wiedenfels, Sprecherin des städtischen Ordnungsamts. In allen Fällen wurden Verkehrsstrafanzeigen geschrieben, Zulassungsstelle und Straßenverkehrsamt informiert. Und weil auf dem Gelände offensichtlich auch geschraubt wird – direkt im Landschaftsschutzgebiet – wurden zusätzlich die zuständigen Umweltbehörden eingeschaltet. Denn: Öl oder Sprit, das von Schrottautos in den Mutterboden sickert, ist ein echtes Problem für die Natur vor unserer Haustür.
Als die Ordnungskräfte diese Woche erneut vorbeischauten, war die Luft raus – im wahrsten Sinne. Tore zu, Garagen dicht, kein Mensch zu sehen. Laut Ordnungsamts-Sprecherin Wiedenfels sollen die Betriebsinhaber für mindestens einen Monat im Urlaub sein. Okay, Urlaub kennen wir alle – aber das bedeutet keine Entwarnung!
Denn ganz umsonst war der Kontrollgang nicht: Die Einsatzkräfte entdeckten direkt nebenan ein weiteres Areal, das von einem Taxiunternehmer genutzt wird. Auch dort werden Reparaturarbeiten durchgeführt. Eine Eintragung in die Handwerksrolle sei zwar nicht nötig, da es sich um einen „handwerklichen Nebenbetrieb“ handele – aber im Landschaftsschutzgebiet ist auch dieser Betrieb schlicht nicht erlaubt. Das Ordnungsamt hat klar gemacht: Sobald die Betriebe wieder öffnen, wird weiter ermittelt.
Für alle, die es genauer wissen wollen: Rund 45 Prozent des gesamten Frankfurter Stadtgebiets stehen unter Landschaftsschutz. Es gibt dabei zwei Zonen. Zone II umfasst unbebaute freie Landschaft – Wiesen, Ackerflächen, Wälder, Feuchtgebiete. Hier gelten die strengsten Regeln. Zone I, zu der der betroffene Bereich in Höchst gehört, schließt „stadtnahe Erholungsräume“ ein: öffentliche Grünanlagen wie den Höchster Stadtpark, Kleingärten oder Sportplätze. Aber definitiv keine Autowerkstätten – egal ob angemeldet oder nicht.
Dieser Fall zeigt: Bürgerbeschwerden wirken! Erst durch Hinweise aus der Nachbarschaft ist das Ordnungsamt aktiv geworden. Wer also in Frankfurt etwas Verdächtiges beobachtet – illegale Nutzung von Grünflächen, Schrottautos im Naturbereich oder ähnliches – sollte nicht zögern und das melden. Euer Engagement macht Frankfurt zu einer besseren Stadt für alle. Wir bleiben dran und halten euch auf dem Laufenden – hier bei Radio Frankfurt, dem besten Programm im Main-Gebiet!






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