
Ein Mann stirbt in Friedberg allein den Hitzetod – erst nach vier Tagen gefunden. Die Vermieterin zahlt 25.000 Euro, die Stadt appelliert: Schaut aufeinander!
Die extremen Temperaturen im Rhein-Main-Gebiet hatten wir euch bereits angekündigt – in einem früheren Beitrag zur Hitzewelle mit bis zu 36 Grad haben wir euch geraten, viel zu trinken und kühle Orte aufzusuchen. Jetzt zeigt sich, wie ernst diese Warnung gemeint war. Die Hitzewelle hat in Friedberg ein Menschenleben gefordert – und hinterlässt neben einer Tragödie auch eine verzweifelte Vermieterin und einen dringenden Appell der Stadt.
Ein 58-jähriger Mann, herzleidend und körperlich eingeschränkt, aber nach Aussage seiner Vermieterin lebensfroh, starb in seiner Dachgeschosswohnung in Friedberg den Hitzetod. Er lebte in einer Art Studierendenzimmer unter dem Dach des Mietshauses. Seine Mitbewohner hatten kurz zuvor noch Kontakt zu ihm gehabt – als sie dann nichts mehr von ihm hörten, gingen sie davon aus, er sei unterwegs.
Erst als ein Geruch in dem Haus auffiel, riefen die Nachbarn die Polizei. Die Feuerwehr brach die Tür auf – der Mann war da vermutlich bereits seit vier Tagen tot. Er hatte von Grundsicherung gelebt und war allein. Ein erschütternder Fall, der zeigt, was passiert, wenn niemand hinschaut.
Die Vermieterin steht nicht nur unter dem emotionalen Schock – sie kämpft auch mit den materiellen Folgen. Körperflüssigkeiten des Verstorbenen flossen in Wand und Boden sowie durch einen Kabelkanal in die Etage darunter. Sie musste Bewohner ausquartieren, Boden, Decke und Wände abtragen lassen, Balken freilegen und die Luft mit einem Ozongerät reinigen. Sechsmal rückten Tatortreiniger an.
Allein für diese Reinigungsarbeiten muss sie 25.000 Euro zahlen – und ein Ende ist noch nicht absehbar. Dazu kommen Mietausfälle. Weder die Haftpflichtversicherung des Verstorbenen noch ihre eigene Gebäudeversicherung springt ein. Und auch der Wetteraukreis lehnte eine Übernahme der Kosten ab: Die Sozialhilfe ende mit dem Tod des Leistungsempfängers, ein weiterer Anspruch der Vermieterin gegenüber dem Kreis bestehe nicht.
„Ich weiß nicht, was noch dazukommt“, sagt die Frau resigniert. Während sie erzählt, muss sie sich setzen.
Die Stadt Friedberg reagiert auf den Fall mit einem klaren Appell: Gegenseitige Aufmerksamkeit ist gerade in Hitzeperioden entscheidend – besonders gegenüber allein lebenden, älteren oder gesundheitlich gefährdeten Menschen. Die Pressestelle betont, man habe sich bereits mit der Frage beschäftigt, wie Bürgerinnen und Bürger an heißen Tagen Entlastung finden können.
Rechtsanwalt Michael Klaus aus Friedberg erklärt: Sommerliche Hitze in der Wohnung ist grundsätzlich kein Mangel, der zur Mietminderung berechtigt. Bei Dachgeschosswohnungen im Bestand ist ein Minderungsanspruch sogar ausgeschlossen – denn beim Abschluss des Mietvertrags ist in der Regel erkennbar, dass sich solche Wohnungen bei Hitze stark aufheizen. Wer in einer Dachgeschosswohnung mietet, sollte das also von Anfang an einkalkulieren oder klare Vereinbarungen treffen – was laut Klaus aber kaum zu erreichen sein dürfte.
Dieser Fall macht betroffen. Ein Mensch stirbt allein in unerträglicher Hitze, wird tagelang nicht gefunden – und hinterlässt neben der menschlichen Tragödie auch finanzielle Verwüstung bei denen, die nichts dafür können. Die Botschaft ist klar: Schaut auf eure Nachbarn, eure Verwandten, die älteren Menschen in eurem Umfeld. Ein kurzer Anruf, ein Klopfen an der Tür – das kann Leben retten. Das ist der Sound der Weltstadt: füreinander da sein.






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