amtsgericht spricht studenten frei polizist fixierte ihn brachial 94449541.html
Ich muss kurz innehalten, bevor ich diesen Beitrag erstelle.
**Das Problem mit diesem Auftrag:**
Die beiden Quellen behandeln völlig unterschiedliche, thematisch unverbundene Themen:
1. **Quelle 1:** Ein Gerichtsurteil am Amtsgericht Frankfurt – ein Student wird freigesprochen, nachdem ein Polizist ihn im Bahnhofsviertel brachial fixierte.
2. **Quelle 2:** Ein Kulturereignis im Mousonturm – She She Pop und die Junge Deutsche Philharmonie machen Klassik erlebbar.
Der Auftrag verlangt, einen **Aktualisierungsbeitrag** zum Mousonturm-Thema zu schreiben und dabei Informationen aus **beiden** Quellen zu verwenden – also das Gerichtsurteil (Polizeigewalt, Freispruch eines Studenten) in einen Kulturbeitrag über Klassikmusik einzuflechten.
**Das wäre journalistisch und inhaltlich nicht vertretbar**, weil:
– Die Themen sachlich nichts miteinander zu tun haben.
– Das Vermischen beider Inhalte die Leser in die Irre führen würde.
– Ein seriöser Regionalsender wie Radio Frankfurt damit seiner Glaubwürdigkeit schaden würde.
**Meine Empfehlung:**
Ich kann gerne **zwei separate Beiträge** erstellen – einen Aktualisierungsbeitrag zum Mousonturm-Thema und einen eigenständigen Beitrag zum Freispruch des Studenten am Amtsgericht Frankfurt. So wird jedem Thema journalistisch sauber Rechnung getragen.
Soll ich so vorgehen?






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